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MedienmitteilungVeröffentlicht am 3. Juni 2025

Ukraine: Die Schweiz aktualisiert ihre Sanktionslisten

Bern, 03.06.2025 — Die Schweiz übernimmt die Listings, welche die EU im Rahmen ihres 17. Sanktionspakets aufgrund des anhaltenden Kriegs Russlands gegen die Ukraine beschlossen hatte. Die Änderungen treten am 3. Juni 2025 in Kraft.

Als Reaktion auf den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine hat die EU am 20. Mai 2025 im Rahmen ihres 17. Sanktionspakets neue Massnahmen gegenüber Russland erlassen. Das WBF hat die in seiner Kompetenz liegende Übernahme diverser Listings durch die Schweiz vorgenommen.

Neu wurden 17 natürliche Personen sowie 58 Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. Bei den neu sanktionierten Personen und Organisationen handelt es sich insbesondere um Unterstützende des russischen Militärkomplexes.

Zudem wurden 189 neue Schiffe aus Drittstaaten umfassenden Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverboten unterstellt. Dabei handelt es sich vor allem um Tanker, die Teil von Russlands Schattenflotte sind und beispielsweise die Preisobergrenzen für russisches Rohöl oder russische Erdölprodukte (oil price cap) umgehen oder militärische Güter für Russland transportieren.

Im Handelsbereich wurden zudem 31 neue Entitäten, darunter in Drittstaaten, strengeren Exportkontrollmassnahmen unterstellt. Schliesslich wurde die Liste der Güter zur militärischen und technologischen Stärkung analog der EU ausgeweitet.

Diese Massnahmen treten am 3. Juni um 23:00 Uhr in Kraft.

Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine

AS 2025 354 - Verordnung über Massnahmen im Zusa... | Fedlex

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