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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Mai 2025

Verlängerung des Jugendurlaubs: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 28.05.2025 — Junge Menschen sollen künftig zwei statt einer Woche unbezahlten Urlaub erhalten, um sich ehrenamtlich in der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit engagieren zu können. An seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts (OR) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. September 2025.

Das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist eine wichtige Stütze ausserschulischer Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Heute haben Lernende und Arbeitnehmende unter 30 Jahren deshalb Anspruch auf eine Woche unbezahlten Urlaub pro Jahr. In diesem Rahmen übernehmen sie Leitungs-, Beratungs- oder Betreuungsaufgaben in einer sozialen oder kulturellen Organisation.

Die Tätigkeitsfelder für den sogenannten Jugendurlaub umfassen insbesondere die Bereiche Sport, Gesundheit, Umwelt, Kultur, Pfadfinder, Samariter, religiöse Organisationen, politische Parteien oder Gewerkschaften. Ausdrücklich ausgeschlossen sind hingegen Tätigkeiten in kommerziellen Organisationen.

Mehr Flexibilität für freiwilliges Engagement

Künftig sollen Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit haben, sich zwei statt nur eine Woche pro Jahr für die Kinder- und Jugendarbeit zu engagieren. Dafür sollen sie zwei Wochen unbezahlten Jugendurlaub beantragen können. Zudem soll der Jugendurlaub in Zukunft nicht nur für die Jugendarbeit innerhalb von Verbänden, sondern auch für offene Kinder- und Jugendarbeit in Anspruch genommen werden können. Wer sich also beispielsweise in einem Jugendzentrum engagieren will, soll ebenfalls Jugendurlaub erhalten.

Einsatz mit grosser Wirkung

Von der Kinder- und Jugendarbeit profitieren sowohl die jungen Menschen, die sich im Rahmen eines Jugendurlaubs ehrenamtlich engagieren, als auch die Kinder und Jugendlichen, die an den Aktivitäten teilnehmen. Auf beiden Seiten trägt der Jugendurlaub zur persönlichen Entwicklung und zum sozialen Zusammenhalt bei. Er ist wesentlich für die Tätigkeit zahlreicher Jugendorganisationen in der Schweiz.

Mit den Vorschlägen für eine entsprechende Änderung des OR, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 in die Vernehmlassung geschickt hat, erfüllt er einen Auftrag des Parlaments (Motionen 23.3734 Schneider Schüttel und 23.3735 Riniker). Interessierte Kreise haben bis am 18. September 2025 die Möglichkeit, sich zu den Vorschlägen zu äussern.

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