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RedeVeröffentlicht am 19. September 2025

20 Jahre St. Galler Erklärung

Bern, 19.09.2025 — Rede von Bundesrat Beat Jans

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin,
Geschätzte Vertreterinnen und Vertreter
der Religionsgemeinschaften
Sehr geehrte Damen und Herren

Herzlichen Dank für die Einladung in den Pfalzkeller.
Als Basler fühle ich mich hier sehr wohl. Protestantinnen und Protestanten wird bekanntlich nachgesagt, dass sie zum Lachen in den Keller gehen. Und tatsächlich findet im reformierten Basel ein grosser Teil unserer – durchaus lustigen – Fasnacht in Kellern statt.

Mit den Schnitzelbänken wird viel gelacht und das Niveau ist deutlich höher, als der Ort vermuten liesse. Man steigt herab, und ist plötzlich ein bisschen in einer eigenen Welt. In Kellern wohnt eine besondere Atmosphäre.

Das spüre ich auch hier. Man wird fast automatisch ein wenig andächtig und feierlich. Keller schirmen einem von der turbulenten und hektischen Aussenwelt ab. Sie verbinden uns zu einer Gemeinschaft, schweissen zusammen. Vielleicht auch weil man überlegt, was denn jetzt wäre, wenn man nicht mehr rauskäme.
Wir sitzen alle im gleichen Keller.

Es ist fast eine religiöse Erfahrung.

Meine Damen und Herren

Religiöse Erfahrungen geben den Menschen Halt. Sie stiften Sinn. Sie helfen, Schwieriges zu verarbeiten und Schönes zu feiern.

Für viele sind diese Momente besonders intensiv, wenn sie sie gemeinsam mit anderen Menschen erleben.

Religionsgemeinschaften ermöglichen genau das: Sie schaffen Orte der Gemeinschaft. Orte, an denen Menschen Zugehörigkeit und Unterstützung finden. Sie stärken das soziale Netz und leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Besonders wertvoll ist es, wenn sich unterschiedliche Religionsgemeinschaften engagieren. Damit die Menschen ihre Feste feiern, auf ihre Weise heiraten und auf ihre Art Abschied von Verstorbenen nehmen können.

Die wirklich wichtigen und heiklen Dinge überlässt der Bund bekanntlich den Kantonen. So auch die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat. Nicht einmal im Bundesrat gibt es deshalb eine klare Zuständigkeit.

Wahrscheinlich bin ich heute hier, weil das Jüngste Gericht irgendwie zu meinem Verantwortungsbereich als Justizminister zu passen scheint.

Klar geregelt ist, dass die Religionsfreiheit ein Grundrecht ist, das unsere Bundesverfassung garantiert: Für die oder den Einzelnen bedeutet es die Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben. Für die Gesellschaft und den Rechtsstaat ist es eine Verpflichtung.

Als Justizminister bin ich mitverantwortlich, dass der Staat dieses Grundrecht garantiert und die Religionsfreiheit gewahrt wird.

Ich selbst bin katholisch aufgewachsen. Als Kind ging ich fast jeden Sonntag in die Kirche. Auch heute gehe ich gerne an Gottesdienste und religiöse Feiern:

Ich habe dieses Jahr mit Musliminnen das Fastenbrechen gefeiert und war Gast beim Israelitischen Gemeindebund. Vor der Landsgemeinde in Appenzell habe ich an einem katholischen Gottesdienst teilgenommen und an der Bundesfeier in Windisch an einem ökumenischen.

Diese Anlässe sind für mich mehr als nur Termine im Kalender. Sie zeigen eindrücklich, wie vielfältig und lebendig die religiöse Landschaft der Schweiz ist.

Natürlich unterscheiden sich die Religionen in vielerlei Hinsicht: In ihren heiligen Schriften, ihren Gottesbildern, ihren Ritualen und Traditionen. Im Austausch wird aber sichtbar, was sie eint: Die Überzeugung, dass es etwas Wichtigeres gibt als unsere Existenz. Dass wir alle Teil von etwas Grösserem sind. Und vor allem, dass wir alle Menschen sind.

Und genau in dieser Erkenntnis liegt der Schlüssel für ein gelingendes Zusammenleben. Wir sind miteinander verbunden – über alle Unterschiede hinweg.

Wenn wir uns auf dieser gemeinsamen Grundlage begegnen, schaffen wir das Fundament für ein friedliches Miteinander.

Der altpersische Dichter al-Rumi schrieb bereits vor rund 800 Jahren:

«Die Wahrheit war ein Spiegel, der aus der Hand Gottes fiel. Er zerbrach, und jeder nahm ein Stück – und glaubte, er besitze die ganze Wahrheit.»

Das erinnert uns daran: Wir sehen alle nur einen Teil. Die ganze Wahrheit finden wir nur miteinander – im Dialog, im Zuhören.

Die St. Galler Erklärung steht genau dafür.

Nur wenn wir einander zuhören, können wir einander verstehen, voneinander lernen – und gemeinsam wachsen.

Wenn wir offen sind und miteinander reden, sind unterschiedliche Glaubens- und Lebensformen keine Barrieren, sondern eine Bereicherung.

Die St. Galler Erklärung bringt das sehr schön auf den Punkt:

«Gott achtet alle, die ihn ernsthaft anrufen, auch wenn Menschen ihn unterschiedlich nennen und ehren. Darum [..] achten wir darauf, dass Unterschiede nicht verwischt, sondern verständlich gemacht werden.»

Es darf Unterschiede geben. Diese dürfen aber nicht zu unüberwindbaren Grenzen oder Gräben werden. Viel wichtiger und grösser als das Trennende ist das Verbindende.

Die St. Galler Erklärung wurde vor 20 Jahren formuliert. Damals galt sie als wegweisend, hochaktuell ist sie geblieben.

Wir leben in unsicheren und turbulenten Zeiten. Vieles ist komplex. Die Versuchung sich auf das «Eigene» zurückzuziehen und das «Fremde» als Bedrohung zu sehen, ist gross.

Die St. Galler Erklärung hält dagegen. Sie erinnert uns daran: Unterschiede sind bereichernd – und können verbinden.

Meine Damen und Herren

Ihr alt Bundesrat Kurt Furgler, einer meiner Vorgänger im Departement, sagte 1981 in seiner Neujahrsansprache treffend:

«Für das Zusammenleben gibt es kein Patentrezept. Der Weg kann nur über das offene Gespräch zum gegenseitigen Verständnis führen.»

Die Werte der St. Galler Erklärung gelten auch für die Politik: Politik darf sich nicht in Filterblasen abspielen, wo nur Gleichgesinnte miteinander sprechen. Eine lebendige Demokratie lebt von Vielfalt und unterschiedlichen Meinungen und Perspektiven. Sie braucht Austausch und Reibungen.
Politische Debatten dürfen hart, aber nie unversöhnlich sein.

Nur so entstehen tragfähige Lösungen.

In unserer Demokratie darf man jederzeit über die kirchliche und weltliche Obrigkeit spotten und sie kritisieren. Und das ist gut so. Früher durfte man das eben nur während der Fasnacht.


Diese Ventilfunktion hatte bekanntlich einen religiösen Ursprung. Die «Fastnacht» war traditionell die Nacht vor der 40-tägigen Fastenzeit vor Ostern. Die letzte Gelegenheit, um nochmals ausgelassen zu feiern und reichlich zu trinken und zu essen.

Womit wir beim Apéro angelangt wären.

Ganz im Sinne der St.Galler Erklärung freue ich mich auf offene Gespräche über welchen Gott auch immer und die Welt.

Aber Obacht: In allen grossen Religionen ist Masshalten eine Tugend und Völlerei ein Laster. Auch das verbindet uns.