Schweiz ins UNESCO-Welterbekomitee gewählt
Bern, 24.11.2025 — An der Generalversammlung der Vertragsstaaten am Hauptsitz der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) wurde die Schweiz heute für den Zeitraum 2025–2029 ins Welterbekomitee gewählt. Diese Wahl widerspiegelt das langjährige Engagement der Schweiz für den Schutz des Kultur- und Naturerbes vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen.
Das Welterbekomitee ist für die Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt aus dem Jahr 1972 zuständig, das die Schweiz 1975 ratifiziert hat. Dieses wichtige UNESCO-Übereinkommen regelt die Erhaltung von Kultur- und Naturgütern von aussergewöhnlichem universellem Wert für künftige Generationen.
Die 21 Mitglieder des Welterbekomitees werden aus den 196 Vertragsstaaten des Übereinkommens für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Sie sind für die Eintragung neuer Güter in die Liste des Welterbes (derzeit 1248 Güter, darunter 13 in der Schweiz) und die Beurteilung des Erhaltungszustands der bereits eingetragenen Güter zuständig und sorgen für eine effektive und effiziente Umsetzung des Übereinkommens.
Die Schweiz, die weltweit für die Qualität der Verwaltung ihrer Natur- und Kulturgüter anerkannt ist, war bereits von 1978 bis 1985 und zuletzt von 2009 bis 2013 Mitglied des Welterbekomitees.
Im Rahmen des neuen Mandats will die Schweiz, die durch Fachpersonen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), des Bundesamts für Kultur (BAK) und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vertreten sein wird, insbesondere den Erfahrungs- und Wissensaustausch im Bereich des Schutzes und der Verwaltung von Natur- und Kulturgütern verbessern, zur langfristigen Erhaltung des Kultur- und Naturerbes beitragen, das Übereinkommen als Katalysator für die weltweite Erhaltung von kulturellen Ausdrucksformen, Landschaften und Biodiversität nutzen und das Kultur- und Naturerbe als wesentliche Ressource für Einzelpersonen und Gemeinschaften fördern.