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MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. Juni 2025

Der Bund unterstützt den Fuss- und Veloverkehr ausreichend

Bern, 20.06.2025 — Der Bundesrat sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, Projekte des Fuss- und Veloverkehrs im Programm Agglomerationsverkehr zu beschleunigen. Zu diesem Schluss kommt der Bericht in Beantwortung eines Postulats von Ständerätin Marianne Maret, den der Bundesrat am 20. Juni 2025 verabschiedet hat.

Das Postulat vom September 2022 fordert vom Bundesrat einen Bericht zu den Gründen, weshalb sich Projekte des Fuss- und Veloverkehrs verzögern. Er solle zudem bei Bedarf Massnahmen vorschlagen, um mögliche Hindernisse zu beseitigen.

In Agglomerationen verzögern sich in gewissen Fällen Projekte: Die Trägerschaften nennen unter anderem mangelnde Ressourcen, fehlende Projektreife oder die komplexe Projektlage in besiedelten Gebieten als Gründe. Da sich Projekte der ersten beiden Agglomerationsprogramme nicht fristgerecht umsetzen liessen, hat der Bund bereits früh reagiert. Seit der dritten Generation setzt der Bund Fristen: Die Trägerschaften müssen mit dem Bau ihrer Projekte innerhalb der Frist beginnen, sonst verlieren sie ihren Anspruch auf Bundesmittel. Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht, dass allein die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme für Planung und Umsetzung zuständig sind. Neue Massnahmen, um Projekte des Fuss- und Veloverkehrs voranzubringen, hält der Bundesrat nicht für notwendig.

Die Agglomerationsprogramme helfen Agglomerationen und Städten, Verkehrsprobleme zu lösen. Der Bund unterstützt sie dabei mit Mitteln aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds. Das Parlament hat Ende 2023 für die vierte Generation knapp 1,6 Milliarden Franken freigegeben. Je etwa dreissig Prozent des Bundesgeldes geht an den Strassenverkehr, den öffentlichen Verkehr sowie den Velo- und Fussverkehr. Knapp zehn Prozent der Mittel dienen der Finanzierung von Verkehrsdrehscheiben.

Dokument

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Programm Agglomerationsverkehr (Website ARE)