Maschinen: Erhalt des erleichterten Zugangs zum EU-Binnenmarkt
Bern, 19.09.2025 — Der Bundesrat hat am 19. September 2025 die Vernehmlassung zur revidierten Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (MaschV) eröffnet. Mit der Revision soll der freie Warenverkehr mit der EU in diesem Bereich gewährleistet werden. Im Maschinenbereich ist die EU die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz.
Die Schweizer Maschinenverordnung wird an die neue europäische Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 angepasst, die unter anderem neue Technologien wie maschinelles Lernen und Robotik berücksichtigt. Sechs Kategorien von Maschinen (z.B. Hebebühnen für Fahrzeuge) müssen neu einer Konformitätsbewertung durch eine Drittstelle unterstellt werden.
Die Revision der Schweizer Maschinenverordnung gewährleistet die Gleichwertigkeit zwischen dem Schweizer Recht und dem EU-Recht im Bereich der Maschinen, sodass eine Aktualisierung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA, SR 0.946.526.81) erfolgen kann.
Die Revision ermöglicht im Bereich der Maschinen ein gleichwertiges Sicherheitsniveau in der Schweiz und der EU und bildet die Grundlage für einen erleichterten Marktzugang zum EU-Binnenmarkt.
Im Maschinenbereich ist die EU mit rund 50% Exportanteil die wichtigste Handelspartnerin vor den USA und China für die Schweizer Maschinenindustrie. Die neue Schweizer Maschinenverordnung stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Maschinenindustrie im EU-Raum.