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MedienmitteilungVeröffentlicht am 11. September 2025

EFD passt Steuertarife an Teuerung an

Bern, 11.09.2025 — Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Die neuesten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2026.

Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression vor einem Jahr beträgt die Teuerung 0,1 Prozent. Gemessen wird die Teuerung an den Änderungen des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK). Die Anpassung gilt ab dem Steuerjahr 2026 und wird erstmals für die Steuererklärung relevant, die 2027 für das Steuerjahr 2026 auszufüllen ist.

Die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung stellt sicher, dass Steuerpflichtige wegen der Teuerung keine höhere Steuerbelastung tragen müssen, wenn ihre Kaufkraft gleich geblieben ist. Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen insbesondere bei den hohen Tarifstufen. Zudem ändern sich der Steuerfreibetrag für den Feuerwehrsold auf 5 400 Franken (bisher 5 300 Franken) und der Freibetrag für Gewinne aus Grossspielen und der Online-Teilnahme aus Spielbankenspielen auf 1 071 000 Franken (bisher 1 070 400 Franken). Bei den Abzügen ändert sich aufgrund der geringen Teuerung nichts.

Neu werden ab 2026 auch die Abzüge der Berufskostenverordnung auf Basis des LIK angepasst. Auch hier ergeben sich für das Steuerjahr 2026 aufgrund der geringen Teuerung keine Änderungen. Der Abzug für die Benutzung des Privatautos für den Arbeitsweg richtet sich hingegen erstmals nach dem vom Touring Club Schweiz (TCS) jährlich für das Musterauto publizierten Kilometerpreis, wobei Anpassungen künftig nach oben und unten erfolgen können. Mit dem TCS-Kilometerpreis besteht für die Fahrkosten – im Unterschied zu den anderen Berufskostenpauschalen – eine spezifische und transparente Referenzgrösse, auf die abgestellt werden kann. Der Abzug wird auf 75 Rappen pro Kilometer erhöht (bisher 70 Rappen).

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