Rinder im Kanton Genf und Teilen der Waadt werden gegen Lumpy-Skin-Krankheit geimpft
Bern, 18.07.2025 — Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat zur Bekämpfung der Lumpy-Skin-Krankheit Massnahmen verordnet. Fälle dieser hochansteckenden Tierseuche sind in Frankreich in der Nähe zur Schweizer Grenze aufgetreten. Um eine Ausbreitung zu verhindern und die Tiere in der Schweiz zu schützen, werden alle empfänglichen Tiere (Rinder, Büffel und Bisons) in der Überwachungszone geimpft. Diese umfasst zurzeit den Kanton Genf und die angrenzende Region Terre Sainte des Kantons Waadt. Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar.
Seit Ende Juni 2025 wurden in Frankreich nahe der Schweizer Grenze mehrere Fälle der Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) bestätigt. Diese hochansteckende Tierseuche befällt Rinder, Büffel und Bisons und wird hauptsächlich durch stechende Insekten übertragen. Sie führt zu hohen wirtschaftlichen Verlusten und verursacht grosses Tierleid. LSD ist nicht auf den Menschen übertragbar. Der Verzehr von Produkten infizierter oder geimpfter Tiere stellt für Menschen kein Risiko für die Gesundheit dar. Aufgrund der geografischen Nähe von weniger als 50 Kilometern zu den Ausbrüchen in Frankreich haben die Kantone Genf und Waadt eine Überwachungszone eingerichtet. Diese umfasst derzeit den Kanton Genf sowie die angrenzende Region Terre Sainte des Kantons Waadt.
Obligatorische Impfung als effektive Massnahme zur Bekämpfung der Lumpy-Skin-Krankheit
Um die Ausbreitung der Krankheit in der Schweiz zu verhindern, hat das BLV am 18. Juli 2025 mit einer Verordnung Massnahmen erlassen. Für alle Rinder, Büffel und Bisons in der Überwachungszone ist die Impfung gegen die Lumpy-Skin-Krankheit obligatorisch. Ziel der Impfung in der Überwachungszone ist es, einen Immunitätspuffer aufzubauen. Damit soll eine Ausbreitung der hochansteckenden Krankheit in der Schweiz möglichst verhindert werden. Die Impfung ist die einzige wirksame Massnahme, um die Seuche zu stoppen und die Tiere bestmöglich zu schützen.
In der Schweiz ist zurzeit keine Impfung gegen die Lumpy-Skin-Krankheit zugelassen. Um eine umgehende Impfung sicherzustellen, hat das BLV bereits am 11. Juli 2025 in Absprache mit der Arzneimittel-Zulassungsbehörde Swissmedic eine Allgemeinverfügung erlassen. Auf deren Basis dürfen Impfstoffe gegen LSD, die sich bereits bei früheren Ausbrüchen in Europa bewährt haben, importiert und angewendet werden.
Gestützt auf die Schweizer Tierseuchengesetzgebung hat das BLV zudem Einschränkungen im Tier- und Warenverkehr für die Überwachungszone verordnet.
Weiterhin wird empfohlen, die Tiere möglichst vor stechenden Insekten zu schützen und besonders auf die Biosicherheitsmassnahmen zu achten. Tierhaltende sind verpflichtet, Verdachtsfälle umgehend der Tierärztin oder dem Tierarzt zu melden.
Weitere Informationen:
Lumpy-Skin-Krankheit
Verordnung des BLV über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lumpy-Skin-Krankheit