Bundesrat genehmigt mehrere Anpassungen und Ergänzungen zu TARDOC und ambulanten Pauschalen
Bern, 05.11.2025 — An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat der Bundesrat mehrere Anpassungen und Ergänzungen zum Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen genehmigt. Damit kommt er dem Gesuch der Tarifpartner nach, noch vor Inkrafttreten des neuen Gesamt-Tarifsystems am 1. Januar 2026 Änderungen vorzunehmen. Diese Anpassungen ermöglichen unter anderem Verbesserungen bei der Übernahme von Leistungen in den Notaufnahmen der Spitäler oder auch in der Pathologie sowie bei der Behandlung von Tumoren.
Das neue Gesamt-Tarifsystem, das aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen besteht, wurde vom Bundesrat am 30. April 2025 genehmigt, damit es am 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Es löst die seit rund 20 Jahren unveränderte Tarifstruktur TARMED ab. Das neue Tarifsystem soll jährlich weiterentwickelt, verbessert und ergänzt werden.
Am 15. Juli 2025 haben die Tarifpartner prio.swiss, FMH und H+ dem Bundesrat ein Genehmigungsgesuch mit Anpassungen und Ergänzungen zum vom Bundesrat am 30. April 2025 genehmigten Tarifvertrag vorgelegt. Diese Änderungen sollen am 1. Januar 2026 zusammen mit dem Gesamt-Tarifsystem in Kraft treten. Ziel ist es, allfällige unerwünschte Auswirkungen zu verhindern, die von den Tarifpartnern in der Vorbereitungsphase zur Umsetzung ermittelt wurden. Diese Änderungen wurden am 5. November 2025 vom Bundesrat genehmigt. Sie betreffen unter anderem den Umfang der Leistungen, die bei einem Spitalnotfall verrechnet werden können, die Wundbehandlung, pathologische Leistungen oder auch Kombinationstherapien bei der Behandlung von Tumoren.
Wichtige Verbesserungen
Das Genehmigungsgesuch vom 15. Juli 2025 zeigt, dass die Tarifpartner nun bereit sind, bei Bedarf rasch zu handeln. Die besondere Situation, die sich aus der Einführung eines neuen Tarifsystems in einem Bereich mit jahrelang nicht vollständig revidiertem Tarif ergibt, rechtfertigt dieses Gesuch. Um jedoch die Stabilität des ganzen Tarifsystems zu gewährleisten, müssen künftige Genehmigungsgesuche im Rahmen des von der OAAT AG gesteuerten jährlichen Prozesses zur Weiterentwicklung des Gesamt-Tarifsystems eingereicht werden. In diesem Zusammenhang behalten alle vom Bundesrat am 30. April 2025 gestellten Anforderungen ihre Gültigkeit.
Der Bundesrat begrüsst, dass sich die Tarifpartner bereits vor Inkrafttreten der Gesamt-Tarifstruktur auf deren Verbesserung einigen konnten. Er fordert alle Akteure des Gesundheitswesens auf, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit diese Tarifrevision – die bedeutendste seit 20 Jahren – erfolgreich durchgeführt werden kann. Gleichzeitig vertraut der Bundesrat darauf, dass diese Akteure nach der Einführung des neuen Gesamt-Tarifsystems ihre Verantwortung wahrnehmen, das System im Interesse der Patientinnen und Patienten anwenden und sich an seiner kontinuierlichen Verbesserung beteiligen.