Der Bundesrat erneuert die Grundbewilligungen für den Einsatz von E-Voting
Bern, 25.06.2025 — An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Grundbewilligungen der Kantone Basel-Stadt, St.Gallen, Graubünden und Thurgau für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen zu erneuern. Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 6. Juni 2027. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassungen für die Abstimmung vom 28. September 2025.
Mit dem heutigen Entscheid ermöglicht der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen, Graubünden und Thurgau, die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe weiterzuführen. Die Kantone Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau haben die Versuche mit E-Voting im Juni 2023 wieder aufgenommen und E-Voting auch bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 eingesetzt. Der Kanton Graubünden führt seit März 2024 wieder E-Voting-Versuche durch.
Die Kantone und die Bundeskanzlei ziehen eine positive Bilanz über die bisherigen Einsätze. Die kontinuierlichen Überprüfungen und die laufende Weiterentwicklung des Systems und der Abläufe bewähren sich. Die Kantone haben in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post eine gute Grundlage für die Weiterführung und schrittweise Ausdehnung der E-Voting-Versuche geschaffen.
Die elektronische Stimmabgabe wird in den vier Kantonen weiterhin einem limitierten Elektorat zur Verfügung stehen. Mit der Erneuerung der Grundbewilligungen werden folgende Stimmberechtigte den elektronischen Stimmkanal nutzen können:
- Kanton Basel-Stadt: Auslandschweizer Stimmberechtige; Inlandschweizer Stimmberechtigte mit einer Behinderung (auf Anmeldung).
- Kanton St.Gallen: Auslandschweizer Stimmberechtigte; Inlandschweizer Stimmberechtigte in E-Voting-Gemeinden (auf Anmeldung) bis max. 30 Prozent des kantonalen Elektorats.
- Kanton Graubünden: Auslandschweizer und Inlandschweizer Stimmberechtigte in E-Voting-Gemeinden (auf Anmeldung); Inlandschweizer Stimmberechtigte bis max. 30 Prozent des kantonalen Elektorats.
- Kanton Thurgau: Auslandschweizer Stimmberechtigte; Inlandschweizer Stimmberechtigte in E-Voting-Gemeinden (auf Anmeldung) bis max. 30 Prozent des kantonalen Elektorats (voraussichtlich ab März 2026).
Insgesamt beantragen die Kantone für die Abstimmung vom 28. September 2025 die Zulassung von rund 159’500 Stimmberechtigten. Dies entspricht 2.84 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten. Mit der schrittweisen Ausdehnung auf weitere Pilotgemeinden leisten die Kantone einen wertvollen Beitrag zur Förderung des Versuchsbetriebs.
Gestützt auf die kantonalrechtlichen Grundlagen wird der Kanton Graubünden E-Voting weiterhin «papierarm» umsetzen. Demnach erhalten Personen, die sich für die elektronische Stimmabgabe registrieren, die Abstimmungserläuterungen ausschliesslich in elektronischer Form. Hingegen werden sie ihren Stimmrechtsausweis weiterhin per Post erhalten. Diese Stimmberechtigten können mit ihrem Stimmrechtsausweis einzig den elektronischen Stimmkanal benutzen. Möchten sie ihre Stimme dennoch brieflich oder persönlich an der Urne abgeben, können sie dies bei ihrer Gemeinde verlangen. An- und Abmeldungen für E-Voting sind vor jedem Urnengang möglich.
Neu sieht auch der Kanton Thurgau eine schrittweise Ausdehnung auf Inlandschweizer Stimmberechtigte vor. Der Kanton Thurgau hat die kantonalrechtlichen Grundlagen geschaffen, um E-Voting den Inlandschweizer Stimmberechtigten «papierarm» anzubieten. Die Ausgestaltung des «papierarmen E-Voting» erfolgt wie im Kanton Graubünden. Die elektronische Stimmabgabe soll den Inlandschweizer Stimmberechtigten voraussichtlich ab März 2026 zur Verfügung stehen. Den Auslandschweizer Stimmberechtigten des Kantons Thurgau wird mit dem per Post zugestellten Material wie bisher die elektronische, briefliche oder persönliche Stimmabgabe an der Urne offenstehen.
Neben den Grundbewilligungen des Bundesrates benötigen die Kantone pro Urnengang eine Zulassung der Bundeskanzlei. Gestützt auf die Grundbewilligungen des Bundesrates erteilt die Bundeskanzlei den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen, Graubünden und Thurgau Zulassungen für die Abstimmung vom 28. September 2025.
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