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MedienmitteilungVeröffentlicht am 29. Oktober 2025

Bundesrat stellt Weichen für gezielte Weiterentwicklung der Schweizerischen Exportrisikoversicherung

Bern, 29.10.2025 — Das Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG) wird teilrevidiert. Dies hat der Bundesrat am 29. Oktober 2025 beschlossen. Schweizer Exporteure sollen dabei administrativ noch mehr entlastet und einen noch einfacheren und rascheren Zugang zu den Dienstleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) erhalten. Die Vernehmlassung ist im Jahr 2026 vorgesehen.

Als Exportkreditagentur arbeitet die SERV effizient und erfolgreich. Angesichts des andauernden unsicheren politischen und wirtschaftlichen Umfelds kommt ihr als Instrument der Exportförderung eine wachsende Bedeutung zu. Mit der Gesetzesanpassung will der Bundesrat sicherstellen, dass die SERV die Bedürfnisse der Schweizer Exporteure auch künftig wirksam erfüllen und zur Erschliessung neuer Märkte sowie generell zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft beitragen kann.

Die Teilrevision verfolgt zwei Hauptziele: Erstens sollen Schweizer Exporteure administrativ weiter entlastet und einen noch einfacheren sowie rascheren Zugang zu den Dienstleistungen der SERV erhalten. Zweitens sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um neue Produkte einzuführen und diese flexibler an den sich wandelnden Bedürfnissen der Exportwirtschaft auszurichten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden Versicherungslösungen, die die Finanzierung kleinerer Exportgeschäfte fördern und vergünstigen, immer wichtiger. KMU machen über 80 Prozent der SERV-Kundschaft aus.

Die SERV ist eine Anstalt des Bundes und integraler Bestandteil der Standortförderung der Schweiz. Sie unterstützt Schweizer Exporteure erfolgreich bei der Erschliessung ausländischer Märkte und trägt zur Erhaltung sowie Schaffung von Arbeitsplätzen bei. 2024 genehmigte sie knapp 580 Versicherungsanträge. Insgesamt beliefen sich ihre Versicherungsverpflichtungen per Ende 2024 auf rund 9,9 Milliarden Franken.