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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. Dezember 2025

Bundesrat verabschiedet Bericht zur Gesamtschau des Tabak- und Tabakersatzmarkts

Bern, 19.12.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 den Bericht in Erfüllung der Postulate 23.3588 WAK-N «Gesamtschau des Markts für Tabak- und Tabakersatzprodukte» und 24.4229 Gugger «Eine starke Schweiz dank moderaten Tabaksteuern» gutgeheissen. Der Bericht analysiert die Produktlandschaft, die geltende Besteuerung sowie ihre wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Auswirkungen. Zudem werden Fragen im Zusammenhang mit einer allfälligen Erhöhung der Tabaksteuerbelastung geprüft.

Der Schweizer Tabak- und Tabakersatzmarkt befindet sich im Wandel. Während der Absatz traditioneller Produkte wie Zigaretten oder Feinschnitt in den letzten zehn Jahren rückläufig war, nehmen die Marktanteile von neuartigen Tabak- und Nikotinprodukten wie Tabakprodukten zum Erhitzen, elektronischen Zigaretten und Nikotinbeuteln stark zu. Die bestehenden Produktkategorien im Tabaksteuergesetz orientieren sich an der EU-Systematik und sind veraltet. Für neuartige Produkte erscheint jedoch eine differenziertere Kategorisierung sinnvoll, um die Rechtsanwendung zu erleichtern und flexibler auf Marktveränderungen reagieren zu können.

Gesundheitspolitische Aspekte gewinnen an Bedeutung

Die Tabaksteuer setzt sich aus spezifischen (pro Stück) und ad-valorem-Komponenten (basierend auf dem Verkaufspreis) zusammen. Die Einnahmen dienen der Mitfinanzierung der AHV/IV. Obwohl das Tabaksteuergesetz keinen ausdrücklichen gesundheitspolitischen Auftrag enthält, hat der Bundesrat bereits 2008 gesundheitliche Überlegungen bei der Festlegung der Steuersätze berücksichtigt. Die WHO zählt hohe Tabaksteuern und -preise zu den wirksamsten Präventionsmassnahmen, insbesondere um den Konsum preissensibler Gruppen wie Jugendlicher zu reduzieren.

Preisunterschiede zum Ausland fördern Einkaufstourismus und Schmuggel

Der Bericht zeigt, dass die Verkaufspreise in den Nachbarländern teilweise deutlich unter dem Schweizer Niveau liegen. Dies begünstigt den Einkaufstourismus, den Schmuggel und den Schwarzmarkt. Tendenzen, die sich bei einer Steuererhöhung weiter verstärken könnten. Eine im Postulat geforderte Gesamtbelastung von 75 Prozent des Endpreises würde den Preis einer Zigarettenpackung auf bis zu 15.30 Franken erhöhen. Internationale Erfahrungen, etwa aus Frankreich oder den Niederlanden, zeigen, dass hohe Preise den Anteil unversteuerter konsumierter Produkte erhöhen und damit die fiskalischen und gesundheitspolitischen Ziele unterlaufen können. In Schweizer Grenzregionen liegt der Anteil nicht versteuerter Zigaretten am gesamten konsumierten Volumen bereits heute teils über 20 Prozent.

Handlungsbedarf bei neuen Produkten und Präventionsfinanzierung

Die bestehenden Steuererhöhungskompetenzen des Bundesrates sind grösstenteils ausgeschöpft; für neue Produktarten besteht derzeit keine entsprechende Kompetenz. Der Bericht zeigt Optionen auf, darunter eine erneute Erteilung bzw. Erweiterung der Erhöhungskompetenzen, um flexibler auf Marktentwicklungen reagieren zu können.

Zudem wird geprüft, den Tabakpräventionsfonds, der heute ausschliesslich durch Abgaben auf Zigaretten und Feinschnitt gespeist wird, auf weitere Produktgruppen – einschliesslich elektronischer Zigaretten – auszuweiten. Hierfür wären möglicherweise Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und eine Überprüfung der Verfassungsgrundlage nötig.

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