Die Regelung der elterlichen Sorge soll im Einwohnerregister eingetragen werden
Bern, 19.09.2025 — Die Information über die elterliche Sorge muss für Behörden einfach zugänglich sein und soll daher künftig in den Einwohnerregistern geführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. Damit die Einwohnerdienste stets über die aktuellen Angaben verfügen, soll für Zivilstandsämter, Zivilgerichte, Kindesschutz- und Migrationsbehörden eine Mitteilungspflicht gesetzlich verankert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. Dezember 2025.