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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. Juni 2025

Bundesrat schickt angepasste Verordnungen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft in die Vernehmlassung

Bern, 25.06.2025 — Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu Änderungen von Verordnungen des Umweltrechts eröffnet. Betroffen sind unter anderem die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen und die Verordnung über Getränkeverpackungen. Zudem soll mit einer Anpassung der Ordnungsbussenverordnung eine nationale Littering-Busse eingeführt werden. Auch die widerrechtliche Entsorgung grösserer Mengen an Siedlungsabfällen soll gebüsst werden können.

An seiner Sitzung vom 25. Juni hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungsanpassungen zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft eröffnet. Die Änderungen setzen insbesondere die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» um.

In der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) sollen gemäss Umweltschutzgesetz die Wiederverwendung und die stoffliche Verwertung, also das Recycling, priorisiert werden. Aufgrund dieser Verwertungshierarchie sollen organische Abfälle vermehrt separat gesammelt und möglichst frei von Fremdstoffen vorrangig stofflich verwertet werden. Zudem soll die Ordnungsbussenverordnung so geändert werden, dass schweizweit harmonisierte Bussen bei Littering und bei der widerrechtlichen Entsorgung grösserer Mengen von Siedlungsabfällen möglich sind. Diese Bussen könnten je nach Art und Menge der Abfälle bis zu 300 Franken betragen.

Behebung regulatorischer Blockaden im Zink-Recycling

Im Rahmen der VVEA-Änderungen soll auch die Motion 24.3475 «Regulatorische Blockade beim Zink-Recycling beheben» umgesetzt werden. Ab 2026 müssen verwertbare Metalle, u. a. auch Zink, aus der Filterasche von Kehrichtverbrennungsanlagen zurückgewonnen werden. Hierfür sollen klare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Neue Verpackungsverordnung

Die Verordnung über Getränkeverpackungen aus dem Jahr 2000 soll totalrevidiert und zur Verordnung über Verpackungen werden. Neu soll der Geltungsbereich grundsätzlich sämtliche Verpackungstypen und -materialien umfassen. Ziel ist es, die durch Verpackungen verursachte Umweltbelastung von der Entstehung bis zur Entsorgung eines Produkts zu mindern. Dazu soll unter anderem eine schweizweite Separatsammlung von verwertbaren Kunststoffverpackungen geschaffen und die Motion 20.3695 «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren» umgesetzt werden.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Oktober 2025.

Beilagen

Link

Vernehmlassungsunterlagen