Elektronische Signatur: Verlängerung der Dauer des Datenzugangs
Bern, 20.08.2025 — Nach Ablauf eines Zertifikats, das die Gültigkeit einer elektronischen Signatur garantiert, müssen die Informationen über diese Ungültigerklärung künftig mindestens elf Jahre lang online verfügbar bleiben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. August 2025 einer entsprechenden Revision der Verordnung über die elektronische Signatur zugestimmt.