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MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. Mai 2025

Die Expertise der Schweiz im Kulturgüterschutz wird international gewürdigt

Bern, 20.05.2025 — Die Schweiz wurde heute in Paris zum ersten Mal in den subsidiären Ausschuss zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut für den Zeitraum 2025–2029 gewählt. Diese Wahl würdigt das langjährige Engagement der Schweiz gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern und für deren Erhaltung im Rahmen einer weltweiten internationalen Zusammenarbeit.

Die Konvention zielt darauf ab, den illegalen Handel mit Kulturgut weltweit zu bekämpfen, Raubgrabungen und Diebstahl einzudämmen und die Rückgabe von gestohlenen oder unrechtmässig exportierten Objekten zu ermöglichen. Der subsidiäre Ausschuss setzt sich aus 18 Mitgliedsstaaten der insgesamt 147 Vertragsstaaten der 1970 Konvention zusammen. Seine Aufgabe ist es, konkrete Empfehlungen und Leitlinien zu erarbeiten, wie die Ziele der Konvention besser umgesetzt werden können. Die Schweiz wird dabei ihr umfassendes Fachwissen einbringen – etwa bei Rückführungen gestohlener Kulturgüter, beim Aufbau von Projekten zur Erhaltung gefährdeter Kulturgüter oder in der Zusammenarbeit mit anderen Staaten.

Ein besonderes Anliegen der Schweiz ist es, als Brückenbauerin aufzutreten: Sie will den Dialog insbesondere zwischen Herkunftsländern – oft stark vom illegalen Export ihrer Kulturgüter betroffen – und wichtigen internationalen Handelsplätzen fördern. Ziel ist es, gemeinsame, tragfähige Lösungen zu finden, um Kulturgut wirksam zu schützen.

Der Schutz des beweglichen kulturellen Erbes ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Kulturpolitik. Bereits 2003 hat die Schweiz die UNESCO-Konvention ratifiziert und sie 2005 mit dem Kulturgütertransfergesetz (KGTG) ins nationale Recht überführt.

Mit dem neuen Mandat setzt die Schweiz ihr Engagement bei der UNESCO für eine wertebasierte, effiziente und rechtsstaatliche internationale Zusammenarbeit fort. In diesem Bereich unterstützt sie z.B. die regelmässige Aktualisierung der Datenbank mit den geltenden Rechtsvorschriften, um den Austausch zu erleichtern und Projekte zu fördern.

Weitere Informationen sind auf der Website des BAK unter www.bak.admin.ch/kgt zu finden.