WEKO-Sekretariat ermittelt zu NFC-Zugang auf Apple-Geräten
Bern, 11.12.2025 — Schweizer App-Anbieter haben die Möglichkeit, auf die NFC & SE-Plattform auf iOS-Geräten zuzugreifen. Das Sekretariat der WEKO prüft, ob die Modalitäten der Zugangsgewährung von Apple kartellrechtlich problematisch sind.
Apple gewährt Dritten den Zugang zur NFC-Schnittstelle auf iOS-Geräten einzig über die NFC & SE-Plattform-Technologie und zu den dafür festgelegten Bedingungen. Das WEKO-Sekretariat eröffnete am 10. Dezember 2025 eine Vorabklärung, in welcher es prüft, ob Apple dadurch das Kartellgesetz verletzt. Unter anderem klärt es, ob andere Anbieter von Apps für mobile Zahlungen bei kontaktlosen Zahlungen mit iOS-Geräten im Handel wirksam mit Apple Pay konkurrenzieren können.
Apple-Geräte laufen auf dem firmeneigenen Betriebssystem iOS. Apple kontrolliert alle Teile dieses Ökosystems, einschliesslich des Zugangs zu der Standardtechnologie NFC (Near Field Communication; Nahfeldkommunikation). NFC ermöglicht den drahtlosen Datenaustausch über kurze Distanzen zwischen mobilen Geräten wie Smartphones und anderen NFC-fähigen Geräten.
Apple verweigerte Drittanbietern bis 2024 den Zugriff auf die NFC-Schnittstelle von iOS-Geräten, während dieser bei Android-Geräten frei verfügbar war. Für den EU- und EWR-Raum erklärte die Europäische Kommission am 11. Juli 2024 freiwillige Verpflichtungszusagen von Apple, Drittanbietern kostenlos Zugang zur NFC-Technologie auf iOS-Geräten zu gewähren, für bindend. Das WEKO-Sekretariat steht seit dem Frühjahr 2024 mit Apple im Austausch, um auch Schweizer App-Anbietern den Zugang zur NFC-Schnittstelle auf iOS-Geräten zu ermöglichen. In der Folge gewährt Apple Schweizer Drittanbietern von Apps seit Ende 2024 Zugang zu der NFC & SE-Plattform auf iOS-Geräten. Das Sekretariat prüft nun mit der Vorabklärung, ob die Modalitäten dieser Zugangsgewährung, die sich von denjenigen im EWR-Raum unterscheiden, kartellrechtskonform ausgestaltet sind. Hierzu sammelt das Sekretariat weiterhin Erkenntnisse aus den Märkten.