Berufliche Vorsorge: Verordnungen werden aktualisiert
Bern, 03.09.2025 — Der Bundesrat will verschiedene Verordnungen zur beruflichen Vorsorge (BVG) ändern. Die Anpassungen tragen der Einführung der 13. AHV-Rente Rechnung, erfüllen einen parlamentarischen Auftrag und sollen es den Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen, die kurzfristige Liquidität zur Abdeckung des Wechselkursrisikos sicherzustellen. An seiner Sitzung vom 3. September 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen eröffnet. Sie dauert bis zum 2. Dezember 2025.