Schweiz unterschreibt Vereinbarungen mit Dänemark zur Speicherung von CO2
Bern, 03.09.2025 — Die Schweiz hat mit Dänemark am 3. September 2025 zwei Vereinbarungen unterzeichnet, die den Export und die dauerhafte Speicherung von Schweizer CO2 in Dänemark ermöglichen. Zudem dienen sie als Basis für eine weitergehende Zusammenarbeit im Bereich der Negativemissionstechnologien. Dänemark ist nach Norwegen das zweite Partnerland der Schweiz für die CO2-Speicherung. Der Bundesrat hatte diese Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Dänemark bereits am 27. August 2025 genehmigt.
Weil das Potential zur Speicherung von CO2 hierzulande begrenzt ist, braucht die Schweiz Zugang zu CO2-Speichern im Ausland. Am 27. August 2025 hat der Bundesrat zu diesem Zweck zwei Vereinbarungen mit Dänemark genehmigt. Diese ermöglichen den Export und die dauerhafte Speicherung von Schweizer CO2 in Dänemark. Sie bilden zudem die Grundlage für die weitergehende Zusammenarbeit an CCS- und NET-Projekten. Am 3. September 2025 unterzeichnete der Schweizer Botschafter in Dänemark, Mauro Reina, stellvertretend die Vereinbarungen. Dies im Rahmen einer Videokonferenz, an der Bundesrat Albert Rösti und der dänische Minister für Klima, Energie und Versorgung, Lars Aagaard Møller, teilnahmen.
Der Bundesrat sieht in seiner Strategie von 2022 zum Ausbau von CCS und NET bis Ende 2025 den Abschluss von Vereinbarungen mit mindestens zwei Partnerländern vor. Mit den am 27. August 2025 genehmigten Vereinbarungen mit Dänemark ist dieses Ziel erreicht. Dies, nachdem die Schweiz im Juni 2025 bereits ein Abkommen mit Norwegen über die Zusammenarbeit bei CCS und NET unterschrieben hat.
Hintergrund
Die Schweiz hat sich mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG) dazu verpflichtet, ihren Treibhausgas-Ausstoss bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Dies in erster Linie durch die Verminderung der Emissionen. Schwer vermeidbare Emissionen, zum Beispiel aus der Zementindustrie, der Abfallverwertung und der Landwirtschaft, müssen hingegen mit Technologien ausgeglichen werden, die CO2 an der Quelle abscheiden (Carbon Capture and Storage, CCS) oder die der Atmosphäre CO2 dauerhaft entziehen (Negativemissionstechnologien, NET). Der Bund fördert seit dem 1. Januar 2025 die Anwendung solcher Technologien im Rahmen des KlG.

Links
Video zur Unterzeichnung des Abkommens mit Dänemark (Instagram)
UVEK: Dossier zur Unterzeichnung des Abkommens mit Norwegen am 17. Juni 2025