Bundesrat verlängert Verordnung zur Überwachung und Sicherstellung der Schweizer Gasversorgung
Bern, 19.09.2025 — Angesichts der weiterhin angespannten Versorgungssicherheit im Erdgasbereich verlängert der Bundesrat die Verordnung zur Überwachung und Sicherstellung der Gasversorgung in der Schweiz. Er hat am 19. September 2025 die entsprechende Verordnungsänderung gutgeheissen. Sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und dauert bis 2030.
Die Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft (VOGW) war im Mai 2022 vor dem Hintergrund von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine erlassen worden. Sie ermöglichte dem Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) den Aufbau einer Kriseninterventionsorganisation (KIO). Weiter hat der Fachbereich Energie der Wirtschaftlichen Landesversorgung auf der Basis der VOGW ein Erdgas-Monitoringsystem eingeführt.
Die Verordnung war ein erstes Mal bis Ende 2025 verlängert worden. Der Bundesrat verlängert sie nun bis 2030, ohne sie inhaltlich anpassen zu müssen. Grund für die Verlängerung ist die weiterhin angespannte Versorgungssicherheit im Erdgasbereich sowie das noch ausstehende Gasversorgungsgesetz. Am 19. September 2025 hat der Bundesrat eine erneute Vernehmlassung zum Gasversorgungsgesetz eröffnet.
In einem zweiten Schritt soll die Verordnung im Bereich der Finanzierung der Massnahmen der Wirtschaftlichen Landesversorgung angepasst werden. Ziel wird dann sein, dass Massnahmen der Wirtschaftlichen Landesversorgung nicht mehr vom Bund bezahlt, sondern die Kosten von den Gas-Endkundinnen und -kunden getragen werden.
Die gesetzliche Grundlage dafür bildet Artikel 8a des Energiegesetzes, der am 1. Oktober 2025 in Kraft tritt. Er sieht vor, dass Kosten für Massnahmen der Wirtschaftlichen Landesversorgung auf die Netzentgelte umgewälzt werden dürfen. Für diese geplante Anpassung der VOGW muss eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt werden.