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MedienmitteilungVeröffentlicht am 22. August 2025

Fall 1MDB: Bank JP Morgan Suisse mit Strafbefehl verurteilt

Bern, 22.08.2025 — Nach Abschluss eines im November 2022 eingeleiteten Strafverfahrens hat die Bundesanwaltschaft (BA) einen Strafbefehl und Teileinstellungsverfügung erlassen. Die BA verurteilt die Bank J.P. Morgan (Suisse) SA (fortfolgend JP Morgan Suisse) zu einer Busse von CHF 3 Millionen. Der Bank wurde vorgeworfen, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um qualifizierte Geldwäscherei zu verhindern. Die entsprechenden Taten wurden im Zeitraum zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 begangen. Die Mittelabflüsse beliefen sich gesamthaft auf rund CHF 174 Millionen. Diese Verurteilung erfolgt im Zusammenhang mit den von der BA geführten Strafverfahren wegen den aus dem malaysischen Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) veruntreuten Vermögenswerten. Weil der Staatsfonds, der als Privatkläger am Verfahren beteiligt ist, erklärte, dass er eine Entschädigung in Höhe von MYR 1,4 Milliarden erhalten werde, machte die BA keine Ersatzforderung geltend.