Fall 1MDB: Bank JP Morgan Suisse mit Strafbefehl verurteilt
Bern, 22.08.2025 — Nach Abschluss eines im November 2022 eingeleiteten Strafverfahrens hat die Bundesanwaltschaft (BA) einen Strafbefehl und Teileinstellungsverfügung erlassen. Die BA verurteilt die Bank J.P. Morgan (Suisse) SA (fortfolgend JP Morgan Suisse) zu einer Busse von CHF 3 Millionen. Der Bank wurde vorgeworfen, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um qualifizierte Geldwäscherei zu verhindern. Die entsprechenden Taten wurden im Zeitraum zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 begangen. Die Mittelabflüsse beliefen sich gesamthaft auf rund CHF 174 Millionen. Diese Verurteilung erfolgt im Zusammenhang mit den von der BA geführten Strafverfahren wegen den aus dem malaysischen Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) veruntreuten Vermögenswerten. Weil der Staatsfonds, der als Privatkläger am Verfahren beteiligt ist, erklärte, dass er eine Entschädigung in Höhe von MYR 1,4 Milliarden erhalten werde, machte die BA keine Ersatzforderung geltend.
Diese Verurteilung reiht sich ein in eine Serie von Strafverfahren im Zusammenhang mit den veruntreuten Vermögenswerten aus dem malaysischen Staatsfonds 1MDB.
Zur Erinnerung: In diesem Verfahrenskomplex hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichts am 28. August 2024 zwei Geschäftsführer der Firma Petrosaudi verurteilt, weil sie Vermögenswerte von mehr als CHF 1,8 Milliarden aus dem malaysischen Staatsfonds 1MDB (siehe Medienmitteilung BStGer) veruntreut hatten. Die beiden Beschuldigten wurden wegen Betrugs, der Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsbesorgung und der qualifizierten Geldwäscherei verurteilt. Das Gericht befand sie schuldig, einen Betrug begangen zu haben, wodurch sie gestützt auf eine fiktive Joint-Venture-Partnerschaft zwischen Petrosaudi und 1MDB USD 1 Mrd. zum Nachteil von 1MDB veruntreut hatten. Die Beschuldigten leisteten daraufhin Beihilfe zur ungetreuen Geschäftsbesorgung, indem sie dabei mitwirkten, weitere Beträge in Höhe von USD 500 Millionen und USD 330 Millionen zu veruntreuten, die sie mit vorgetäuschten, falschen Investitionsmöglichkeiten legitimierten. Der gesamte auf diese Weise unterschlagene Geldbetrag wurde in der Folge gewaschen. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. JP Morgan Suisse ist nicht Partei in diesem Verfahren.
In diesem Zusammenhang eröffnete die BA im November 2022 ein Strafverfahren gegen die Bank JP Morgan Suisse und gegen Unbekannt wegen der möglichen Verantwortung des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Tatbestand der qualifizierten Geldwäscherei (Art. 102 Abs. 2 StGB in Verbindung mit Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB), beziehungsweise wegen qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB) für den Zeitraum 2009 bis 2015. Am 22. August 2025 befand die BA die Bank JP Morgan Suisse wegen Verletzung von Art. 102 Abs. 2 StGB in Verbindung mit dem Straftatbestand der schweren Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB) in der Zeit vom 7. Oktober 2014 bis zum 21. Juli 2015 für schuldig. Die BA belegt das Unternehmen dafür mit einer Busse von CHF 3 Millionen. Mit der Höhe der ausgesprochenen Busse wird einerseits die seit der Straftat vergangene Zeit sowie dem Umstand Rechnung getragen, dass JP Morgan Suisse sehr gut am Verfahren mitwirkte. Andererseits wurde auch die Entschädigung der Privatklägerschaft berücksichtigt. Sachverhalte, die sich vor dem 2. Oktober 2014 zugetragen haben, werden gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. b und d StPO nicht weiterverfolgt.
Deliktische Herkunft der Gelder
Im untersuchten Zeitraum hat JP Morgan Suisse verschiedene Geschäftsbeziehungen mit Verbindung zu Petrosaudi und dessen beiden Geschäftsführern eröffnet. Die Gelder, mittels derer diese Geschäftsbeziehungen finanziert wurden, sind auf die Straftaten des Betrugs und der Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsbesorgung zum Nachteil von 1MDB (Urteil SK.2023.24 vom 28. August 2024) zurückzuführen. Zwischen dem 15. Oktober 2014 und dem 21. Juli 2015 hat JP Morgan Suisse im vorliegenden Fall 43 aus den Vortaten stammende Geldüberweisungen im Gesamtwert von rund CHF 174 Millionen bearbeitet. Davon flossen 34 Zahlungen ins Ausland.
Strafbarkeit des Unternehmens
Die Untersuchung hat gezeigt, dass es JP Morgan Suisse ab dem 2. Oktober 2014 unterlassen hat, auf angemessene Weise die potentiellen Geschäftsbeziehungen der Petrosaudi-Gruppe und zwei ihrer Geschäftsführer abzuklären, die in den Plan zur Veruntreuung von Geldern zum Nachteil von 1MDB involviert waren. JP Morgan Suisse hat den Sachverhalt nicht angemessen kritisch hinterfragt. Dies obwohl negative Informationen aus öffentlichen Quellen verfügbar waren. Die zwischen 7. Oktober 2014 und 21. Juli 2015 erfolgten Transaktionen waren der mangelhaften Organisation von JP Morgan geschuldet, die nicht geeignet war, die Geldwäschereihandlungen zu unterbinden.
Entschädigung der Privatklägerschaft
Angesichts der Entschädigung der Privatklägerschaft 1MDB im Umfang von MYR 1.4 Milliarden, spricht die BA keine Ersatzforderung aus.
Die Parteien haben mitgeteilt, dass sie auf Einsprache, bzw. Beschwerde gegen den Strafbefehl und die Teileinstellungsverfügung verzichten. Dieser ist somit rechtskräftig und kann unter den üblichen Bedingungen in anonymisierter Form beim Rechtsdienst der BA (rechtsdienst@ba.admin.ch) eingesehen oder angefordert werden.
Originaltext der Medienmitteilung auf Französisch.