Berufliche Vorsorge: Deckungsgrad steigt per Ende Juni 2025 leicht an
Bern, 15.07.2025 — Die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen hat sich im ersten Halbjahr positiv entwickelt. Gemäss Hochrechnungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) erzielten sie eine durchschnittliche Performance von + 2,0 %. In der Folge stieg der kapitalgewichtete durchschnittliche Deckungsgrad von 114,7 % per Ende 2024 auf 116,4 % per 30. Juni 2025.
Anhand eines monatlichen Monitorings schätzt die OAK BV die unterjährige Entwicklung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz. Basierend auf der jährlichen Umfrage zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen werden monatliche Hochrechnungen erstellt, die auf den individuellen Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen sowie der effektiven Entwicklung der Anlagemärkte fussen. Das Monitoring beschränkt sich auf die Daten von 1 237 Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung mit Vorsorgekapitalien von rund 907 Milliarden Franken.
Erhöhte Deckungsgrade dank positiver Anlageperformance
Die positive Entwicklung an den Finanzmärkten führte dazu, dass sich der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen mehrheitlich günstig entwickelte. Der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung blieb auf einem tiefen Niveau.
Die Aufwertung des Schweizer Frankens um über 7 % im bisherigen Jahresverlauf belastete die Rendite nicht währungsgesicherter ausländischer Anlagen. Am stärksten legten Aktien zu (+ 6,5 %). Auch Immobilien (+ 2,6 %), alternative Anlagen (+ 2,1 %) und Obligationen (+ 0,3 %) trugen zum positiven Gesamtergebnis bei. Alle Angaben berücksichtigen Fremdwährungseffekte.
Die aktuelle Situation lässt keine Rückschlüsse auf die weitere Entwicklung im laufenden Anlagejahr zu. Bereits im Mai wies die OAK BV auf das herausfordernde Marktumfeld und bestehende handelspolitische Unsicherheiten hin. Es ist möglich, dass geopolitische Unsicherheiten auch das Marktgeschehen des zweiten Halbjahres prägen werden, weshalb sich ein Ausblick schwierig gestaltet.
Erläuterung zur Hochrechnung
Die OAK BV erstellt monatlich Hochrechnungen, um Entwicklungen im System der beruflichen Vorsorge frühzeitig zu erkennen. Grundlage sind die im Rahmen der jährlichen Umfrage gemeldeten Anlageallokationen der Vorsorgeeinrichtungen sowie die Renditen liquider Benchmarks. Veränderungen in der Anlagestrategie und Verwaltungskosten bleiben unberücksichtigt. Da die Renditeschätzungen auf liquiden Benchmarks basieren, neigen sie dazu, die Performance insbesondere von Vorsorgeeinrichtungen mit hohen Anteilen an Immobilien- und Privatmarktanlagen in positiven Marktphasen zu überschätzen und in negativen zu unterschätzen. Langfristig konvergiert die Hochrechnung der OAK BV jedoch mit der durchschnittlichen effektiven Performance der Vorsorgeeinrichtungen.
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Gemäss Gesetz kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.