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FremdmitteilungVeröffentlicht am 3. Juni 2025

SECO: Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine

Bern, 03.06.2025 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 2. Juni 2025 die Anhänge 1, 2, 8, 29 und 33 der Verordnung angepasst. Dabei wurden 17 Personen und 58 Organisationen dem Anhang 8 hinzugefügt. Des Weiteren wurden 189 Schiffe dem Anhang 33 und 31 Unternehmen dem Anhang 2 hinzugefügt. Ebenfalls wurden dem Anhang 1 zusätzliche Güter hinzugefügt und die bestehende Ausnahme in Anhang 29 bis zum 28. Juni 2026 verlängert. Die Massnahmen treten am 3. Juni 2025 um 23:00 Uhr in Kraft.