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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Mai 2025

Bundesrat berät Auswirkungen der US-Zölle und setzt auf bewährte Instrumente

Bern, 28.05.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 die Auswirkungen der US-Zollpolitik auf die Schweizer Wirtschaft beraten. Derzeit ist kein Einbruch der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu erwarten. Die bisher geltenden Zölle belasten aber die exportorientierten Unternehmen und ihre Zulieferer. Um Arbeitsplätze zu erhalten, setzt der Bundesrat weiterhin auf das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung.

Die US-Regierung führte in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Zusatzzölle auf Güterimporte in die USA ein. Die Schweiz ist davon direkt betroffen. So gilt auch für Schweizer Exporte in die USA ein pauschaler Zusatzzoll von zehn Prozent. Für gewisse Güter wurden noch höhere Zusatzzölle in Kraft gesetzt. Gleichzeitig sind einige für die Schweiz wichtige Produktkategorien - wie Pharmaprodukte oder bestimmte Chemikalien - aktuell von den US-Zusatzzöllen ausgenommen. Die weitere Entwicklung ist nach wie vor unsicher.

Dank den Ausnahmen ist die Schweiz von den Zöllen aktuell weniger stark betroffen als andere Länder. Für die mit Zusatzzöllen belasteten Branchen bleibt die Situation jedoch sehr herausfordernd. Die internationale Abschwächung der Konjunktur wirkt sich auch auf die Schweizer Gesamtwirtschaft dämpfend aus. Mit einem gesamtwirtschaftlichen Einbruch, wie beispielsweise während der Covid-19-Pandemie, ist derzeit jedoch nicht zu rechnen.

Zentrales Instrument der Kurzarbeitsentschädigung

Der Bundesrat hat deshalb ein schrittweises Vorgehen beschlossen. Um Kündigungen bei vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfällen aufgrund der neuen und drohenden Zölle zu verhindern, setzt er weiterhin auf das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Am 14. Mai 2025 hat er beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung erneut von zwölf auf achtzehn Monaten zu verlängern. Diese Regelung gilt bis zum 31. Juli 2026. Die Planungssicherheit betroffener Betriebe erhöht sich damit. Ausserdem hat der Bundesrat das WBF/SECO beauftragt, im Bereich der KAE weitere Massnahmen zu prüfen, die rasch umgesetzt werden können und entsprechend zügig für die betroffenen Unternehmen bereitstehen. Dazu gehören bspw. administrative Erleichterungen für Unternehmen bei den Abwicklungen und Auszahlungen der KAE. Gleichzeitig haben die zuständigen Kommissionen beider Räte einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, welche die Höchstbezugsdauer der KAE auf 24 Monate verlängern möchte.

Im Bereich der Exportförderung werden die Sofortmassnahmen von Switzerland Global Enterprise (S-GE), wie der Helpdesk und ein verstärktes Informationsangebot zur aktuellen Entwicklung über Webinare, fortgesetzt. Mit der Exportrisikoversicherung SERV besteht für Unternehmen zudem die Möglichkeit, das Risiko von Nichtzahlungen oder Vertragsrücktritten seitens der Käufer aufgrund der Zusatzzölle zu versichern.

Prioritäten zur Stärkung der Standortqualität

Mit seiner wirtschaftspolitischen Agenda vom 22. Mai 2024 hat der Bundesrat im Rahmen des Lageberichts zur Schweizer Volkswirtschaft klare Prioritäten zur Stärkung der Standortqualität gesetzt. In den nächsten Monaten stehen wichtige Meilensteine an, darunter die Verabschiedung des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – EU sowie der Abschluss von Verhandlungen zu neuen Freihandelsabkommen. Am 28. Mai 2025 hat das SECO anlässlich einer Sitzung der ausserparlamentarischen Kommission für Wirtschaftspolitik mit Vertretern der Wirtschaftsverbände, Sozialpartner und der Zivilgesellschaft die Herausforderungen und mögliche Massnahmen für den Schweizer Wirtschaftsstandort diskutiert. Dieser Austausch soll weitergeführt werden.

Ein besonderer Schwerpunkt des Bundesrats liegt auf der Reduktion der administrativen Belastung und Regulierungskosten für Unternehmen. In diesem Sinne hat der Bundesrat am 14. Mai 2025 Bereichsstudien zur Identifikation von Entlastungspotenzialen im öffentlichen Beschaffungswesen, in der Pharmaregulierung, in Einsprachemöglichkeiten bei Bauprojekten und in der Regulierung industrieller Betriebe beschlossen. Der Bundesrat will zudem bei anstehenden Vorlagen seinen Handlungsspielraum konsequent nutzen, um zusätzliche Regulierungskosten zu vermeiden. Er hat auch alle Departemente beauftragt, weiteres Entlastungspotential, insbesondere auf Stufe Verordnung, zu prüfen, um die Unternehmen schnellstmöglich entlasten zu können.

Der Bundesrat analysiert die weiteren Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft laufend und stellt sicher, bei Bedarf rasch Massnahmen beschliessen zu können.