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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. August 2025

UKRAINE: Schweiz weitet ihre Sanktionslisten aus

Bern, 12.08.2025 — Das für Sanktionen zuständige Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Sanktionslisten betreffend Russland am 12. August 2025 ausgeweitet. Die Schweiz hat damit diverse Änderungen übernommen, welche die EU im Rahmen ihres 18. Sanktionspakets beschlossen hatte. Die Massnahmen treten am 12. August 2025 in Kraft.

Als Reaktion auf den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine hatte die EU am 18. Juli 2025 im Rahmen ihres 18. Sanktionspakets neue Massnahmen gegenüber Russland erlassen. Das WBF hat die in seiner Kompetenz liegende Übernahme diverser Listings durch die Schweiz vorgenommen.

Neu wurden 14 natürliche Personen sowie 41 Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. Bei den neu sanktionierten Personen und Organisationen handelt es sich insbesondere um russische und internationale Unternehmen, die Schiffe der Schattenflotte verwalten, Händler von russischem Rohöl sowie Lieferanten des russischen militärisch-industriellen Komplexes, darunter in Drittstaaten.

Zudem wurden 105 neue Schiffe aus Drittstaaten umfassenden Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverboten unterstellt. Dabei handelt es sich vor allem um Tanker, die Teil von Russlands Schattenflotte sind und beispielsweise die Preisobergrenzen für russisches Rohöl oder russische Erdölprodukte (oil price cap) umgehen oder militärische Güter für Russland transportieren. Ebenso hat das WBF die Preisobergrenze für russisches Rohöl im Einklang mit der EU auf 47.60 USD gesenkt, um sie an die aktuellen globalen Marktpreise anzupassen.

Im Handelsbereich wurden zudem 26 neue Entitäten, darunter in Drittstaaten, strengeren Exportkontrollmassnahmen unterstellt, u.a. wegen der Umgehung von Ausfuhrrestriktionen von unbemannten Luftfahrzeugen.

Diese Massnahmen treten mit Ausnahme der geänderten Preisobergrenze für russisches Rohöl, die am 3. September 2025 in Kraft tritt, am 12. August um 23:00 Uhr in Kraft.

Das von der EU am 18. Juli 2025 verabschiedete 18. Sanktionspaket sieht eine Reihe von weiteren Massnahmen vor, insbesondere in den Bereichen Güterhandel, Finanzwesen und Energie. Die diversen Massnahmen befinden sich derzeit in Prüfung, damit sich der Bundesrat mit einer allfälligen Übernahme der neuen Sanktionen befassen kann.

Belarus und Moldau

Die Schweiz hat darüber hinaus auch die weiteren von der EU am 15. Juli 2025 betreffend Moldau bzw. am 18. Juli 2025 gegenüber Belarus beschlossenen Listings übernommen.

Es wurden sieben natürliche Personen und drei Organisationen im Rahmen der Massnahmen betreffend Moldau der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. Die aufgeführten Organisationen und Personen waren an den russischen Kampagnen zur Wahlbeeinflussung während des Referendums über den EU-Beitritt und der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2024 beteiligt.

Im Rahmen der Massnahmen gegenüber Belarus wurden acht belarussische Unternehmen, welche in der Rüstungsindustrie tätig sind, der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt.

Links

UKRAINE: AS 2025 497 - Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine | Fedlex

BELARUS: AS 2025 495 - Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus | Fedlex

MOLDAU: AS 2025 496 - Verordnung über Massnahmen betreffend Moldau | Fedlex