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MedienmitteilungVeröffentlicht am 10. Juni 2025

Vollzug der flankierenden Massnahmen und Schwarzarbeitsbekämpfung im Jahr 2024

Bern, 06.06.2025 — Im Jahr 2024 haben die Vollzugsorgane die Kontrolltätigkeit im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) leicht reduziert. Das FlaMMindestkontrollziel wurde erneut erreicht. Im Bereich des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wurde die Kontrolltätigkeit intensiviert und erreichte den höchsten Stand seit Einführung des BGSA im Jahr 2008.