Verstärkte Digitalisierung von AHV und IV erleichtert den Zugang für Bürgerinnen und Bürger und spart Kosten
Bern, 12.09.2025 — Bürgerinnen und Bürger sollen künftig einfach, schnell und sicher Zugriff auf ihre Daten aus AHV und IV haben. Zudem sollen die Behörden automatisiert und sicher Daten austauschen können. Mit diesen Zielen hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) erarbeitet. An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat er die Botschaft dazu verabschiedet. Damit schafft er die rechtliche Grundlage für eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation in der 1. Säule sowie für weitere Sozialversicherungen.