Bundesrat beschliesst Verlängerung des Resettlement-Programms um zwei Jahre
Bern-Wabern, 30.04.2025 — Der Bundesrat verlängert das aktuelle Resettlement-Programm 2024-2025 bis Ende 2027. Das hat er an seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen. Aufgrund der hohen Belastung des Schweizer Asylsystems in den vergangenen drei Jahren erfolgten im Rahmen dieses Programms bislang noch keine Einreisen. Umsetzen wird der Bundesrat das verlängerte Programm in Absprache mit den Kantonen, Gemeinden und Städten und unter Berücksichtigung der aktuellen Asyllage.
Per 1. April 2023 hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auf Empfehlung des Sonderstabs Asyl (SONAS) und in Absprache mit den Kantonen, Städten und Gemeinden die Resettlement-Aufnahmen ausgesetzt. Im Rahmen des Resettlement-Programms 2024-2025 fanden deshalb bisher keine Einreisen statt. Die vom Bundesrat beschlossene Verlängerung des Programms trägt weiterhin der Belastung des Schweizer Asylsystems in den Bereichen Unterbringung und Betreuung Rechnung.
Schrittweise Umsetzung
Der Bundesrat hat die Verlängerung nach Konsultation der Begleitgruppe Resettlement beschlossen. In dieser sind Bund, Kantone, Städte, Gemeinden, das UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) sowie die Schweizerische Flüchtlingshilfe vertreten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und in enger Abstimmung mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie unter Berücksichtigung der Asyllage. Das EJPD wird den Bundesrat auch weiterhin jährlich über den Stand der Umsetzung des Resettlement-Programms informieren.
Basierend auf einer Konsultation der Kantone, Gemeinden und Städte plant das EJPD in einem ersten Schritt die Aufnahme von rund 45 Flüchtlingen im zweiten Halbjahr 2025. Für die Jahre 2026 und 2027 sind maximal bis zu 400 Aufnahmen jährlich vorgesehen; jeweils in enger Abstimmung mit den Kantonen, Gemeinden und Städten sowie unter Berücksichtigung der Asyllage.
Schliesslich hat der Bundesrat das EJPD damit beauftragt, das Umsetzungskonzept Resettlement bis Ende 2026 mit Kriterien zu ergänzen. Ziel ist es, damit eine verstetigte Durchführung der Resettlement-Programme zu gewährleisten und eine flexible Reaktion auf herausfordernde Asylsituationen zu ermöglichen.
Eckwerte des Programms beibehalten
Die geografischen Schwerpunktregionen bleiben bestehen und orientieren sich am Resettlement-Bedarf des UNHCR sowie an den migrationsaussenpolitischen Zielen und Interessen der Schweiz. Im Vordergrund steht die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personen, die vor Konflikten und persönlicher Verfolgung im Nahen und Mittleren Osten sowie entlang der zentralen Mittelmeerroute nach Europa fliehen. Aus Effizienzgründen wird sich die Schweiz auf einige wenige Erstasylländer konzentrieren. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) berücksichtigt bei der Auswahl ausschliesslich Personen, denen in der Schweiz ein Bleiberecht zugesprochen würde. Ein weiteres Kriterium ist die Bereitschaft zur Integration in der Schweiz. Personen, die für die Schweiz ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, sind von einer Aufnahme ausgeschlossen.
Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge
Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger und vom UNHCR anerkannter Flüchtlinge in einem Drittstaat. Dieser gewährt ihnen vollen Flüchtlingsschutz und biete ihnen die Möglichkeit, sich nachhaltig zu integrieren. Der Entscheid über die Gewährung von Asyl für grosse Flüchtlingsgruppen liegt in der Zuständigkeit des Bundesrates.