Steueroptimierung nach hohem Geldspielgewinn soll erschwert werden
Bern, 05.12.2025 — Vernehmlassung zur Änderung der Besteuerung von hohen Geldspielgewinnen eröffnet. Mit der Gesetzesänderung soll nach einem hohen Geldspielgewinn die Möglichkeit eingeschränkt werden, durch einen Umzug in einen anderen Kanton Steuern zu optimieren. Deshalb sollen künftig Geldspielgewinne ab rund einer Million Franken am Wohnsitz zum Zeitpunkt des Gewinns besteuert werden, getrennt vom übrigen Einkommen. Der Bundesrat setzt damit eine vom Parlament überwiesene Motion um.
Bisher werden steuerbare Geldspiegelgewinne, wie die meisten übrigen Einkünfte, in dem Kanton besteuert, in dem die Gewinnerin oder der Gewinner am 31. Dezember den Wohnsitz hat. Wer nach einem Gewinn in einen steuergünstigeren Kanton zieht, kann dadurch Steuern sparen. Mit einer Gesetzesänderung soll diese Möglichkeit nun eingeschränkt werden.
Neu sollen Geldspielgewinne ab rund einer Million Franken dort besteuert werden, wo die Gewinnerin oder der Gewinner zum Zeitpunkt des Gewinns den Wohnsitz hat. Der Betrag richtet sich nach der Freigrenze für zugelassene Grossspiele und Online-Teilnahme an Spielbankenspielen gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Stand per 1. Januar 2026: 1 071 000 Franken). Um den Koordinationsaufwand zwischen den beteiligten Kantonen im Falle eines Umzugs zu begrenzen, sollen diese Spielgewinne neu bei Bund und Kantonen getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden – bei der direkten Bundessteuer zum Maximalsatz. Die Kantone sind frei in der Wahl des anwendbaren Tarifs.
Steuerfrei bleiben alle Gewinne aus regulierten Spielbanken und Gewinne aus Lotterien und Onlinespielen bis zu rund einer Million Franken. Geldspielgewinne im Ausland müssen immer versteuert werden; die neu gesonderte Besteuerung würde aber erst greifen, wenn der Gewinn höher ist als rund eine Million Franken.
Mit der Gesetzesänderung setzt der Bundesrat die Motion 23.3701 Zanetti um. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Sonderbesteuerung soll den administrativen Aufwand im Falle eines Umzugs begrenzen.
Die Kantone besteuern Geldspielgewinne unterschiedlich
Sechs Kantone (Bern, Jura, Neuenburg, Schwyz, Tessin, Wallis) wenden bereits heute eine gesonderte Besteuerung an. Der Bund und die anderen 20 Kantone zählen steuerbare Geldspielgewinne bisher zum übrigen Einkommen.
Kaum finanzielle und personelle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer sind gering. Die Auswirkungen auf die Kantone hängen von deren Steuersätzen ab. Für die kantonalen Steuerverwaltungen ist ein gewisser administrativer Mehraufwand zu erwarten.
Beilagen
Vernehmlassungsvorlage Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen
Erläuternder Bericht Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen
Orientierungsschreiben an die Kantone Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen
Orientierungsschreiben an die Organisationen Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen
Vergleich des geltenden Rechts mit dem Vorentwurf Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen
Liste der Vernehmlassungsadressaten Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen