Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen wird mehrheitlich begrüsst
Bern, 30.10.2025 — Die Bundeskanzlei hat eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen durchgeführt. Die über 50 Konsultationsteilnehmenden stehen dem Vorhaben mehrheitlich positiv gegenüber. Ihre Rückmeldungen fliessen nun in die Erarbeitung des definitiven Kodex ein.
Der Verhaltenskodex soll zur Etablierung von Standards und guten Praktiken im Bereich der Unterschriftensammlungen für eidgenössische Volksinitiativen und fakultative Referenden führen. Er wurde gestützt auf die Eingaben und Diskussionen im Rahmen des im Oktober 2024 von Bundeskanzler Viktor Rossi einberufenen Runden Tisches «Integrität von Unterschriftensammlungen» entwickelt.
Breite Beteiligung an der Konsultation
Die Konsultation zum Entwurf des Verhaltenskodex lief vom 10. Juni 2025 bis am 5. September 2025. Insgesamt sind 56 Stellungnahmen eingegangen. Geäussert haben sich fast alle Kantone und die Dachverbände der Gemeinden und Städte, die meisten politischen Parteien und Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere wichtige Akteurinnen und Akteure im Bereich der Unterschriftensammlungen, insbesondere auch Organisationen, die Unterschriften gegen Bezahlung sammeln oder andere Dienstleistungen in diesem Bereich anbieten.
Verhaltenskodex wird mehrheitlich positiv aufgenommen
Die Auswertung der Konsultation zeigt, dass der auf dem Prinzip der freiwilligen Selbstregulierung beruhende Verhaltenskodex mehrheitlich positiv aufgenommen wird. Rund zwei Drittel der eingegangenen Stellungnahmen sprechen sich grundsätzlich dafür aus, wobei die Zustimmung teilweise an Anpassungen am Entwurf geknüpft ist. Diese betreffen etwa die Rolle der Behörden, die Ausgestaltung der Standards für Sammelorganisationen oder die Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher und bezahlter Unterschriftensammlung.
Zu den Befürwortenden gehören eine grosse Mehrheit der Kantone, eine Mehrheit der politischen Parteien, einige Verbände sowie eine Mehrheit der sich äussernden Initiativkomitees und kommerziellen Sammelorganisationen. Ein Teil der Befürwortenden möchte über den freiwilligen Verhaltenskodex hinaus auch eine stärkere gesetzliche Regelung der Unterschriftensammlungen. Auf Ablehnung stösst der Kodex insbesondere bei den Parteien SP und SVP, einigen Verbänden, einzelnen Sammelorganisationen sowie rund einem Drittel der Kantone. Ein Teil der ablehnenden Stellungnahmen gründet darauf, dass kein Handlungsbedarf erkannt und ein Verhaltenskodex aus prinzipiellen Überlegungen abgelehnt wird. Andererseits fordert ein Teil der ablehnenden Akteurinnen und Akteure gesetzliche Regelungen.
Finalisierung des Verhaltenskodex
Insgesamt zeigt die Konsultation, dass ein Verhaltenskodex bei ausreichend vielen betroffenen Akteurinnen und Akteuren auf Rückhalt stösst. Die Bundeskanzlei wird nun den Kodex finalisieren und sich dabei auf die Rückmeldungen aus der Konsultation und die Ergebnisse des Runden Tisches stützen sowie auf das Fachwissen der Expertin und des Experten, Prof. Cesla Amarelle und Dr. Jürg Wichtermann, die den Runden Tisch begleitet haben. Diese Arbeiten sollen noch vor Ende Jahr abgeschlossen werden. Danach wird es für Akteurinnen und Akteure möglich sein, sich dem Verhaltenskodex anzuschliessen.
Fortführung der Massnahmen zur Wahrung der Integrität von Unterschriftensammlungen
Die Erarbeitung des Verhaltenskodex ist eine von mehreren Massnahmen, die die Bundeskanzlei im Rahmen des geltenden Rechts zum Schutz der Integrität von Unterschriftensammlungen ergriffen hat. So wurden die Kontrollen der Bundeskanzlei bei der Auszählung der Unterschriften verstärkt und ein Meldungsmonitoring für Gemeinden und Kantone zu laufenden Unterschriftensammlungen schweizweit eingeführt. Überdies steht die Bundeskanzlei mit der Wissenschaft im Austausch, um technische und prozessuale Lösungen zur Wahrung der Integrität der Unterschriftensammlungen zu erarbeiten. Die Weisungen für die Gemeinden betreffend Stimmrechtsbescheinigung wurden mit einem neuen Vademecum aktualisiert und präzisiert. Überdies werden die Information und Sensibilisierung der Initiativ- und Referendumskomitees mit neuen Leitfäden verstärkt. Die Bundeskanzlei setzt auch weiterhin auf die strafrechtliche Verfolgung, indem sie Verdachtsfälle konsequent zur Anzeige bringt.
Weiterhin gilt es zu prüfen, ob all diese Massnahmen zusammen ausreichen, um sowohl die Integrität als auch den niederschwelligen Charakter von Unterschriftensammlungen zu bewahren. Mit dem Meldungsmonitoring verfügt die Bundeskanzlei über ein Instrument zur Messung der Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen. Die seit Anfang Jahr eingegangenen Meldungen deuten darauf hin, dass die ergriffenen Massnahmen wirken. Die Bundeskanzlei behält sich aber vor, dem Bundesrat falls nötig weitere Massnahmen – auch gesetzgeberischer Art – vorzuschlagen.
Link:
Öffentliche Konsultation - Stellungnahmen und Bericht:
https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/politische-rechte/volksinitiativen/integritaet.html