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FremdmitteilungVeröffentlicht am 19. Mai 2025

Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein – Ruhende Nachlässe

Bern, 19.05.2025 — Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Liechtenstein gemäss Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen eine Verständigungsvereinbarung geschlossen haben zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen von Einkünften und Vermögen, das zu ruhenden Nachlässen nach liechtensteinischem Recht gehört.