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FremdmitteilungVeröffentlicht am 19. August 2025

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan

Bern, 19.08.2025 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. August 2025 Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan geändert. Dabei wurden zwei natürliche und zwei juristische Personen neu in die Sanktionsliste aufgenommen. Die Massnahmen treten am 20. August 2025 in Kraft.