Bundesrat will Bauhandwerkerpfandrecht beibehalten
Bern, 13.08.2025 — Das Bauhandwerkerpfandrecht schützt Handwerker und Subunternehmer vor Zahlungsausfällen. Für die Grundeigentümerschaft können daraus gewisse Risiken resultieren. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat geprüft, ob das geltende Recht zugunsten der Grundeigentümerschaft angepasst werden könnte. In seinem Bericht vom 13. August 2025 kommt er zum Schluss, dass alle geprüften Lösungen die Praktikabilität des Bauhandwerkerpfandrechts verringern, ohne die Risiken für die Grundeigentümerschaft wirksam zu beseitigen. Deshalb verzichtet der Bundesrat darauf, die geltenden Bestimmungen anzupassen.