Schutzstatus S soll angepasst werden
Bern, 25.06.2025 — Künftig sollen nur noch Personen den Schutzstatus S erhalten, die aus ukrainischen Gebieten kommen, in denen sie konkret an Leib und Leben gefährdet sind. Zudem sollen sich Personen mit Schutzstatus S künftig nur 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten dürfen. Damit will der Bundesrat drei parlamentarische Vorstösse zum Schutzstatus S umsetzen. An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat er beschlossen, diese Vorschläge in die Konsultation zu schicken.