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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. Juni 2025

Zivile Staatsluftfahrt: Neue Verordnung für Flüge der Blaulichtorganisationen

Bern, 26.06.2025 — Die geltende Praxis in einer eigenständigen Verordnung für bemannte und unbemannte Staatsflüge abbilden: So lautet das Ziel der neuen Verordnung über die zivile Staatsluftfahrt. Dabei geht es um Flüge im Zoll- und Polizeidienst sowie zur Suche, Rettung und Gefahrenabwehr. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unterbreitet den Verordnungsentwurf den interessierten Kreisen zur Anhörung.