Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Mai 2025

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Weiterentwicklung der LSVA

Bern, 28.05.2025 — Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) soll ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben werden. So will der Bundesrat sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Mit einem bis 2035 befristeten Rabattsystem will der Bundesrat erreichen, dass die Transportunternehmen weiter in Elektro-Lastwagen investieren und hierfür Planungssicherheit erhalten. Die entsprechende Botschaft ans Parlament hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 verabschiedet.

Wegen der technischen Entwicklung stösst das heutige System der LSVA an seine Grenzen. Aktuell befinden sich knapp 90 Prozent aller Lastwagen, die auf den Schweizer Strassen verkehren, in der günstigsten Abgabekategorie. Zudem steigt die Anzahl der Fahrzeuge mit Batterie oder Wasserstoffantrieb, die von der LSVA befreit sind. Dadurch verliert die LSVA Einnahmen sowie ihre Verlagerungswirkung.

Mit der Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, wird das Tarifsystem neu ausgerichtet. Ab 2029 sollen auch elektrisch angetriebene Lastwagen LSVA-pflichtig werden. Um die Modernisierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte voranzutreiben, können elektrisch angetriebene Fahrzeuge bis in das Jahr 2035 von Rabatten auf der LSVA profitieren.

Planungssicherheit für Transportunternehmen

Weiter sollen die heute am meisten verbreiteten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor der Abgasnorm Euro-VI von der günstigsten in die zweitgünstigste Abgabekategorie verschoben werden. Auch die neuen Lastwagen der Euro-VII-Norm werden in die zweitgünstigste Abgabekategorie eingeteilt. Um sie gegenüber den Euro-VI-Fahrzeugen abzugrenzen, wird die LSVA für diese Fahrzeuge bis 2035 durch Rabatte vergünstigt. Der Bundesrat will den Transportunternehmen mehr Planungssicherheit geben, indem er die Kriterien für die Einteilung in die Abgabenkategorien künftig jeweils mindestens sieben Jahre vor Inkrafttreten festlegt.

Im Einklang mit dem Landverkehrsabkommen

Der Bund erhebt seit 2001 die LSVA für alle Fahrten von Fahrzeugen zum Waren- und Personentransport ab 3,5 Tonnen auf dem schweizerischen Strassennetz. Zwei Drittel der LSVA-Einnahmen gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen insgesamt rund 1,8 Milliarden Franken. Der Bundesanteil fliesst zum Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds. Die LSVA ist im Landverkehrsabkommen mit der EU verankert. Die vorliegende Revision steht im Einklang dazu.

Dokumente

Link

Video: Medienkonferenz