Halbierung der kurzen unbedingten Freiheitsstrafen
Neuchâtel, 20.05.2025 — Im Jahr 2024 blieb die Gesamtzahl der ins Strafregister eingetragenen Verurteilungen im Vergleich zum Vorjahr stabil und liegt bei 111 148 Einträgen. Je nach Gesetz zeigen sich aber unterschiedliche Entwicklungen. Einen Rückgang gibt es bei den Verurteilungen aufgrund des Strafgesetzbuches (–6%) und des Betäubungsmittelgesetzes (–10%). Verurteilungen aufgrund des Ausländer- und Integrationsgesetzes sind hingegen um 17 Prozent gestiegen. Die Geldstrafe bleibt die häufigste Sanktion und hat im Jahr 2024 zusätzlich an Bedeutung gewonnen, da die kurzen unbedingten Freiheitsstrafen um 48 Prozent zurückgegangen sind. Dies geht aus der Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Auch wenn sich die Anzahl der Verurteilungen aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens, die ins schweizerische Strafregister eingetragen wurden, gesamthaft gesehen, nicht verändert hat, ist die Entwicklung nicht bei allen Gesetzen gleich. So gehen die Straftaten des Strafgesetzbuches um 6% auf gut 37 000 Urteile zurück. Dies sowohl bei den Gewaltstraftaten (–13%) als auch bei den Vermögensdelikten (–5%). Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz haben hingegen stark zugenommen (+17% im Vergleich zum Vorjahr): Sie belaufen sich 2024 auf fast 20 000 Urteile. Die Verurteilungen aufgrund von Betäubungsmittelhandel setzen ihren 2015 eingesetzten Abwärtstrend fort (–10% im Vergleich zum Vorjahr) und liegen neu bei knapp 3 700 Urteilen. Bei den Strassenverkehrsdelikten sind die Zahlen mit knapp 54 000 Verurteilungen konstant geblieben.
Weiterhin hauptsächlich bedingte Geldstrafen
Wie auch in den Vorjahren war die Geldstrafe die am häufigsten ausgesprochene Strafe (88% aller Verurteilungen), in 81% der Fälle bedingt zu vollziehen. Freiheitsstrafen wurden in 12% aller Verurteilungen angeordnet und sind in mehr als der Hälfte der Fälle eher kurz, d.h. sie liegen bei unter 6 Monaten (59%).
Historisches Tief bei den kurzen unbedingten Freiheitsstrafen
Gab es im letzten Jahr noch einen Anstieg bei den kurzen unbedingten Freiheitsstrafen (unter 6 Monaten) von 12%, hat sich ihre Anzahl innerhalb eines Jahres von knapp 6 000 Verurteilungen auf gut 3 000 im Jahr 2024 fast halbiert (–48%). Innerhalb dieser Kategorie zeigt sich, dass der Rückgang bei den sehr kurzen Freiheitsstrafen am grössten ist. Bei einer Dauer von unter 15 Tagen beläuft er sich auf 81% und bei einer Dauer von 15 – 29 Tagen auf 76%. Kompensiert wurde dieser Rückgang durch mehr Geldstrafen (unbedingt ausgesprochen: +1 600, bedingt ausgesprochen +1 400).
Bemerkenswert ist, dass die Anzahl Freiheitsstrafen von unter 6 Monaten sogar unter dem Tiefstwert aus dem Jahr 2007 liegen. Damals trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafen zum Ziel hatte. Die Geldstrafe und die gemeinnützige Arbeit wurden als Alternative zu den kurzen Freiheitsstrafen eingeführt und die Anordnung einer unbedingten Freiheitsstrafe sollte eine zu begründende Ausnahme darstellen. Die Reform führte nur vorübergehend zu einer spürbaren Senkung der Anzahl unbedingter kurzer Freiheitsstrafen und die Beschränkungen wurde bei der Anwendung dieser Sanktion im Jahr 2018 wieder aufgehoben.
Der ausgeprägte Rückgang der kurzen Freiheitsstrafen im Jahr 2024 fällt zeitlich mit einer Gesetzesänderung der Strafprozessordnung zusammen. Seit dem 1.1.2024 muss die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehlsverfahren die beschuldigte Person immer einvernehmen, wenn zu erwarten ist, dass der Strafbefehl eine zu verbüssende Freiheitsstrafe zur Folge haben wird. Staatsanwälte können mittels Strafbefehl Freiheitsstrafen von bis zu 6 Monaten verhängen. Es kann also gut sein, dass diese Revision der Strafprozessordnung dazu geführt hat, dass die Staatsanwaltschaften bei weniger schweren Straftaten vermehrt Geld- anstatt Freiheitsstrafen ausgesprochen haben, nachdem sie die beschuldigte Person einvernommen oder auf diese Einvernahme verzichtet haben.
Der damit einhergehende Anstieg der unbedingten Geldstrafen im Jahr 2024 kann für den Staat theoretisch Mehreinnahmen in der Höhe von fünfeinhalb Millionen CHF bedeuten. Sicher ist dies nicht, da es gut sein kann, dass ein Teil dieser Verurteilten die Geldstrafe nicht bezahlen kann und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüssen muss. Auf die Zahl der Inhaftierungen wird sich die Änderung der Strafprozessordnung daher weniger stark auswirken. Ob es als Folge dennoch zu einer Entlastung für die Gefängnisse kommt, wird die Statistik des Vollzugs von Sanktionen des BFS zeigen. In den kommenden Jahren kann zudem untersucht werden, ob und wie sich die Rückfallquote dadurch verändert, dass viel weniger kurze unbedingte Freiheitsstrafen verhängt werden.
Stabile Zahlen bei den Landesverweisungen
Im Jahr 2024 wurden 2 130 Landesverweisungen ausgesprochen. Davon waren 94% obligatorische Landesverweisungen. Mehr als die Hälfte wurde für eine Dauer von mehr als fünf Jahren verhängt. 38% der betroffenen Personen waren Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.
Diese Medienmitteilung und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des BFS.