Das Bundesamt für Kultur übergibt mehrere Kulturgüter an Italien
Bern, 19.06.2025 — Die Direktorin des Bundesamts für Kultur (BAK), Carine Bachmann, hat heute in Bern dem italienischen Botschafter in der Schweiz Gian Lorenzo Cornado mehrere italienische Kulturgüter übergeben. Die Restitution erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG).
Die zurückgegebenen Objekte stammen aus verschiedenen Epochen. Darunter befinden sich Münzen aus Kupfer, Silber und Gold aus dem 2. Jahrhundert n. Chr. bis in die byzantinische Zeit. Zudem ein römisches Fresko, eine Bronzestatue des Herkules aus dem 2. Jahrhundert und ein verzierter etruskischer Keramikteller. Besonders bemerkenswert ist eine rund 2400 Jahre alte bronzene Situla mit verzierten Henkeln. Diese Gefässform war in der Antike weit verbreitet. Sie ist seit der späten Villanova-Kultur oft als Grabbeigabe in Etrurien sowie in Mittel- und Süditalien belegt.
Ein Teil der Objekte wurden in mehreren Strafverfahren beschlagnahmt und rechtskräftig eingezogen, da sie illegal erworben oder illegal in die Schweiz eingeführt wurden. Die Strafverfahren fanden in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, St. Gallen, Zürich, Tessin und Neuenburg statt. Nach Abschluss der Verfahren wurden die Kulturgüter dem Bund übergeben. Die Rückgabe erfolgt gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz. Dieses setzt seit 20 Jahren die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut in der Schweiz um.
Einige der Objekte stammen aus Privatbesitz. Zwei Personen haben sie auf eigene Initiative an Italien zurückgegeben. Das Bundesamt für Kultur vermittelt in solchen Fällen von freiwilligen Rückgaben zwischen den betroffenen Privatpersonen und dem jeweiligen Ursprungsstaat.
Der illegale Transfer von Kulturgütern fügt dem kulturellen Erbe eines Landes schwere und oft irreversible Schäden zu. So sind Raubgrabungen in kulturgüterreichen Regionen wie Italien auch heute noch ein Problem, da sie neben dem Verlust archäologischer Objekte, insbesondere auch die Zerstörung des archäologischen Kontexts bedeuten, der für das Verständnis der Geschichte unerlässlich ist. Die heutige Restitution unterstreicht das gemeinsame Engagement von Schweiz und Italien, die UNESCO-Konvention von 1970 umzusetzen und den illegalen Kulturgütertransfer zu bekämpfen. Seit 2008 besteht zudem eine bilaterale Vereinbarung mit Italien über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut, die dieses Engagement zusätzlich stärkt.
Weitere Informationen sind auf der Website des BAK unter https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/aktuelles/aktuelles---archiv/aktuelles-2025/bak-uebergibt-kulturgueter-an-italien.html zu finden.