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MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Mai 2025

Einfachere Vernichtung von Fälschungen in Kleinsendungen

Bern, 14.05.2025 — Künftig können Produktfälschungen, die in Kleinsendungen in die Schweiz gelangen, einfacher vernichtet werden. Der Bundesrat hat am 14. Mai 2025 die Verordnung zum neuen Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht verabschiedet. Die neuen Rechtsgrundlagen treten per 1. Juli 2025 in Kraft.