Bundesrat beschliesst Eckwerte für die Optimierung des Lohnsystems der Bundesverwaltung
Bern, 02.05.2025 — Die Bundesverwaltung wird künftig ein stärker marktorientiertes Lohnsystem haben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 dem Detailkonzept zur Optimierung des Lohnsystems für das Bundespersonal zugestimmt. Damit werden frühere Beschlüsse sowie Aufträge aus dem Parlament umgesetzt. Die Optimierung des Lohnsystems ist nicht Teil der Entlastungsmassnahmen im Personalbereich.
Der Bundesrat hat dem Detailkonzept zur Optimierung des Lohnsystems für das Bundespersonal zugestimmt und den Auftrag erteilt, in einem nächsten Schritt die rechtlichen Grundlagen im Bundespersonalrecht anzupassen. Das Lohnsystem der Bundesverwaltung wird im Bereich der Lohnentwicklung stärker an Lohnsysteme anderer Unternehmen angenähert und damit marktgerechter ausgerichtet sein. Damit setzt der Bundesrat frühere Beschlüsse um, die auf das Postulat 19.3974 (Entkopplung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung) der Finanzkommission des Nationalrates zurückgehen.
Die heute für alle Mitarbeitenden geltende, automatische Lohnentwicklung hin zum Maximum der jeweiligen Lohnklasse – je nach individueller Leistungsbeurteilung langsamer oder schneller – wird aufgehoben. Künftig folgt die Lohnentwicklung einem systembasierten Modellverlauf, der bei konstant guter Leistung zum Ziellohn führt. Dieser Ziellohn liegt unter dem Lohnklassenmaximum. Bei konstant sehr guten Leistungen können die Mitarbeitenden das Lohnklassenmaximum weiterhin erreichen.
Die Lohnentwicklung erfolgt künftig mit geringeren jährlichen Lohnschritten, im Gegenzug sind die Anfangslöhne tendenziell höher. Dies dürfte sich für die Bundesverwaltung, insbesondere bei der Personalgewinnung, positiv auswirken und trägt zudem den im Vergleich zu früher eher kürzeren Verweilzeiten an einer Arbeitsstelle Rechnung. Gemäss Modellrechnungen des Bundes bleiben die Lebenslöhne (Salär über eine ganze Karriere) im Vergleich mit dem heutigen System in allen Lohnklassen stabil.
Der auch aufgrund der zunehmenden Mobilität nicht mehr zeitgemässe Ortszuschlag, der die regionalen Unterschiede der Lebenshaltungskosten ausgleichen sollte, wird aufgehoben und in den Grundlohn integriert.
Die Lohnkosten der Bundesverwaltung dürften sich mit der Systemumstellung mittel- bis langfristig leicht verringern. Die Optimierung des Lohnsystems ist hingegen nicht Teil der Entlastungsmassnahmen im Personalbereich. Nach ein paar Jahren soll eine Evaluation zeigen, ob sich die erwarteten Effekte eingestellt haben.