Mehr Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen
Bern, 20.08.2025 — Personen, die ungerechtfertigt betrieben wurden, können künftig leichter verhindern, dass Dritte von solchen Betreibungen erfahren. Die vom Parlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. August 2025 entschieden.