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FremdmitteilungVeröffentlicht am 19. August 2025

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan

Bern, 19.08.2025 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. August 2025 Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan angepasst. Dabei wurde der Eintrag von einer natürlichen Person geändert. Die Massnahmen treten am 20. August 2025 in Kraft.