Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 28.05.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» verabschiedet. Er empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung und legt einen indirekten Gegenvorschlag vor. Mit diesem will er die Ein- und Durchfuhr von mit tierquälerischen Methoden erzeugten Pelzen und Pelzprodukten sowie den Handel damit verbieten. Dieses Verbot soll im Tierschutzgesetz verankert werden.
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung. Er erachtet sie aus handelsrechtlicher Sicht als problematisch, weil sich das Importverbot nicht auf internationale Normen abstützt. Dabei geht es insbesondere um die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) sowie den Abkommen mit der EU (Landwirtschaftsabkommen sowie Freihandelsabkommen von 1972). Auch ist es nicht stufengerecht, ein Einfuhrverbot in der Bundesverfassung zu verankern, statt auf Gesetzesebene.
Um der wichtigen Thematik Rechnung zu tragen und den Tierschutz zu fördern, stellt der Bundesrat der Pelz-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser sieht vor, sowohl den Import wie auch den Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen im Tierschutzgesetz zu verbieten. Mit der Verankerung eines Handelsverbots innerhalb der Schweiz geht der Gegenvorschlag noch einen Schritt weiter als die Volksinitiative, die lediglich ein Importverbot vorsieht. Die für den Gegenvorschlag massgebende Definition von «tierquälerisch» sind die internationalen Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Als nicht tierquälerisch gilt unter anderem eine Tierhaltung, die das arttypische Verhalten ermöglicht und bei welcher den Tieren keine Schmerzen, Verletzungen und kein Leid zugefügt werden.
Händler müssen tierschutzkonforme Produktion belegen
Schweizer Pelzfachgeschäfte, Modegeschäfte und Onlineanbieter müssen beim Einkauf von Pelzprodukten deren Herstellungsmethode künftig abklären und einen Nachweis über eine nicht-tierquälerische Gewinnungsart erbringen. Der Bund wird im Rahmen von Kontrollen im Inland und an den Grenzen überprüfen, ob dieser Nachweis vorliegt. Widerrechtlich importierte und gehandelte Pelze und Pelzprodukte werden aus dem Verkehr gezogen und fehlbare Personen strafrechtlich verfolgt. Damit setzt die Schweiz ein Zeichen für den Tierschutz.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Pelz-Initiative und seinen indirekten Gegenvorschlag für Änderungen im Tierschutzgesetz verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament die Volksinitiative zur Ablehnung und beantragt Annahme des indirekten Gegenvorschlags.
Da es dem Bundesrat ein Anliegen ist, rasch ein Importverbot für tierquälerische Pelze einzuführen, hat er an seiner heutigen Sitzung bereits ein Importverbot auf Verordnungsstufe erlassen. Es tritt am 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft (siehe Medienmitteilung «Neue Deklarationspflichten» vom 28.05.2025).