Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Bern, 19.08.2025 — Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. August 2025 die Anhänge 6 und 6a der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Dabei wurden die Einträge von 17 natürlichen und 31 juristischen Personen geändert und der Eintrag von einer natürlichen Person gelöscht. Die Massnahmen treten am 20. August 2025 in Kraft.