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MedienmitteilungVeröffentlicht am 29. Oktober 2025

Bundesrat will grenzüberschreitendes Unterhaltsinkasso erleichtern

Bern, 29.10.2025 — Familienrechtliche Unterhaltsansprüche international durchzusetzen, ist oft schwierig. Um die Betroffenen stärker zu unterstützen, will der Bundesrat dem Haager Unterhaltsübereinkommen beitreten. Gleichzeitig soll die Organisation der zuständigen Behörden in den Kantonen und Gemeinden an die besonderen Umstände des grenzüberschreitenden Unterhaltsinkassos angepasst werden. An seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 hat er die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.

Erfüllt eine unterhaltspflichtige Person ihre Unterhaltspflicht nicht, so sieht das Schweizer Recht vor, dass eine Fachstelle der unterhaltsberechtigten Person hilft, ihren Anspruch zu vollstrecken. Dies gilt auch dann, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt. In der Schweiz sind heute die Kantone und Gemeinden für die Sachbearbeitung zuständig.

In der Praxis führt diese föderale Behördenorganisation zu Schwierigkeiten. Das internationale Alimenteninkasso erfordert sprachliche, fachliche und juristische Kenntnisse. In den Kantonen und Gemeinden gibt es aber viele verschiedene Stellen, die sich in der Regel nur selten um internationale Fälle kümmern und so nicht die notwendige Erfahrung aufbauen können.

Der Beitritt zum neuen Haager Unterhaltsübereinkommens (HUÜ) ermöglicht es der Schweiz, die heutige Organisation der zuständigen Behörden zu optimieren und eine Struktur vorzuschlagen, die den Anforderungen an die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen besser entspricht.

Kantonale Zentralstellen mit Unterstützung des Bundes einführen

Der Bundesrat schlägt vor, dass für die Sachbearbeitung der internationalen Alimenteninkasso-Fälle weiterhin die Kantone zuständig bleiben. Neu soll jedoch jeder Kanton eine einzige Stelle bezeichnen. Fachliche Unterstützung erhalten die kantonalen Zentralstellen durch das Bundesamt für Justiz (BJ).

Durchsetzung des Unterhalts international vereinfachen

Mit dem Beitritt der Schweiz zum HUÜ wird der Zugang zur unentgeltlichen Prozessführung erleichtert. So können insbesondere die Ansprüche von Kindern aus der Schweiz im Ausland einfacher durchgesetzt werden. Ausserdem sieht das HUÜ vor, dass auch Behörden bevorschusste Unterhaltsforderungen in allen Mitgliedsstaaten geltend machen können. Gleichzeitig mit dem Unterhaltsübereinkommen soll auch das Haager Unterhaltsprotokoll ratifiziert werden. Dieses vereinheitlicht und klärt, in welchen Konstellationen welches Recht angewendet wird.

Verbesserung der nationalen Inkassohilfe

Einige Anpassungen von Bundesgesetzen, die im Rahmen der Umsetzung des HUÜ für die Verbesserung des internationalen Alimenteninkassos notwendig sind, sollen auch für die nationalen Alimenteninkasso-Fälle genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere das Auskunftsrecht gegenüber Behörden.

Die Vernehmlassung für den Beitritt der Schweiz zum HUÜ dauert bis zum 13. Februar 2026.

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