Studie zur Wirkung unterschiedlicher Sanktionen der Arbeitslosenversicherung
Bern, 03.06.2025 — Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Menschen bei Stellenverlust und fordert im Gegenzug eine aktive Mitwirkung bei der Arbeitssuche. Wer diese Pflicht verletzt, muss mit Sanktionen (Taggeldkürzungen) rechnen. Die Wirkung solcher Sanktionen wurde im Rahmen einer Studie im Auftrag des Bundes untersucht. Rund ein Drittel der Arbeitslosigkeitsspannen wird mit mindestens einer Sanktion belegt, wobei sanktionierte Personen häufiger jünger und männlich sind sowie seltener über einen Tertiärabschluss verfügen. Sie treten im Schnitt etwas schneller wieder in eine Beschäftigung ein als nicht sanktionierte Personen. Allerdings gibt es Hinweise, dass sich sanktionierte Personen nach der Arbeitslosigkeit in etwas weniger stabilen Erwerbsverhältnissen befinden und leicht tiefere Einkommen erzielen. Diese Unterschiede schwächen sich jedoch während der ersten drei Jahre nach Arbeitslosigkeit deutlich ab.