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MedienmitteilungVeröffentlicht am 27. August 2025

Zubau von Wasserkraft erfordert angepasste Projektliste

Bern, 27.08.2025 — 16 Wasserkraft-Projekte mit übergeordnetem nationalem Interesse sollten bis 2040 die Winterstromversorgung stärken und insgesamt 2 Terawattstunden (TWh) zusätzliche saisonale Speicherproduktion ermöglichen. Aktuelle Rückmeldungen der Projektträger zeigen jedoch, dass bis 2040 voraussichtlich nur rund 1,1 TWh und bis zum Endausbau der Projekte 1,5 TWh realisiert werden können. Der Bundesrat wurde am 27. August 2025 vom UVEK über den Stand des Zubaus informiert. Das UVEK plant deshalb, die möglichen Handlungsoptionen bis Ende 2025 in einem Aussprachepapier zu skizzieren.

Gründe für die Lücke

Die Einschätzung des Bundesamts für Energie (BFE) basiert auf einer Umfrage im zweiten Quartal 2025. Je nach Projekt kommt es zu Redimensionierungen, einzelne Vorhaben werden nicht oder vorläufig nicht weiterverfolgt, andere befinden sich noch in Voruntersuchungen oder in Planungs‑, Vor- oder Konzessionsverfahren. Insgesamt führt dies dazu, dass es eine Anpassung der Projektliste braucht.

Wie geht es weiter?

Gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) prüft der Bundesrat regelmässig den Stand der in Anhang 2 aufgeführten Projekte. Bei Bedarf – beispielsweise wenn Vorhaben nicht realisiert werden – kann er der Bundesversammlung Ergänzungen der Liste vorschlagen. Das UVEK wird dem Bundesrat bis Ende 2025 Vorschläge zum weiteren Vorgehen vorlegen.

Hintergrund: 16 Projekte mit nationalem Interesse


Die in Anhang 2 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) aufgeführten Projekte gehen auf den «Runden Tisch Wasserkraft» zurück, bei dem sich 2021 Schutzverbände, Betreiber, Kantone und der Bund auf zentrale Ausbauvorhaben geeinigt haben. Es handelt sich um die Projekte: Chummensee (VS), Curnera-Nalps (GR), Gorner (VS), Gougra (VS), Griessee (VS), Grimselsee (BE), Lac d’Emosson (VS), Lac des Toules (VS), Lago del Sambuco (TI), Lai da Marmorera (GR), Mattmarksee (VS), Oberaarsee (BE), Oberaletsch klein (VS), Reusskaskade (UR) und Trift (BE). Zusätzlich enthält Anhang 2 das Wasserkraftprojekt Chlus (GR).

Link

Stromversorgungsgesetz, Art. 9a