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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Mai 2025

Bundesrat will Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S weiter verbessern

Bern, 28.05.2025 — Der Bundesrat will, dass noch mehr Personen mit Schutzstatus S einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Für jene, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, hat er eine Erwerbstätigenquote von 50 Prozent bis Ende 2025 als Ziel festgelegt. Aktuell haben rund 38 Prozent von ihnen eine Arbeitsstelle. Kantone, welche dieses Ziel nicht erreichen, müssen in Zukunft zusätzliche Massnahmen umsetzen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 beschlossen. Auf zusätzliche finanzielle Anreize in Form eines Malus bei der Integrationsförderung verzichtet er.

Im Mai 2024 hatte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusätzliche finanzielle Anreize für die Kantone zu prüfen, die die Zielvorgaben nicht erreichen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen ist jedoch zum Schluss gekommen, dass dies nicht die gewünschte Wirkung bei der Erwerbsintegration erzielen würde.

Rücksicht auf kantonalen Arbeitsmarkt

Hingegen sollen Kantonen mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Erwerbsquote zusätzliche Massnahmen ergreifen, um das vom Bundesrat festgelegte Ziel zu erreichen. In einem ersten Schritt sind solche Kantone ab 2026 verpflichtet, einen Massnahmenplan zu erarbeiten und umzusetzen, mit dem Ziel, die Erwerbstätigenquote zu steigern. Reichen diese kantonalen Massnahmen nicht, muss der Kanton sein System der Integrationsförderung extern evaluieren lassen.

Unterdurchschnittlich ist die Erwerbsquote, wenn sie 5 Prozentpunkte unter der Zielvorgabe liegt. Neben der Aufenthaltsdauer wird auch die Situation auf dem kantonalen Arbeitsmarkt berücksichtigt. Ursprünglich hatte der Bundesrat eine Erwerbstätigenquote von 45 Prozent festgelegt, unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Das neue Ziel von 50 Prozent gilt für Personen mit Schutzstatus S, die sich bereits seit mindestens drei Jahren in der Schweiz aufhalten. Damit berücksichtigt der Bundesrat, dass sich Integrationsmassnahmen in der Regel erst nach einer gewissen Zeit auf die Erwerbssituation auswirken. Dies entspricht einem Anliegen der Kantone.

Weitere Massnahmen in Vernehmlassung

Der Bundesrat hat auch die Entwicklung der Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S und die bereits ergriffenen Massnahmen zur Kenntnis genommen. Diese umfassen Anstrengungen zur besseren Vermittlung in den Arbeitsmarkt, Begleitung bei der Diplomanerkennung und eine gezielte Kommunikation mit Geflüchteten und Arbeitgebenden. Insbesondere soll die Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe, der Integrationsförderung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung weiter verstärkt werden.

Darüber hinaus will der Bundesrat die Erwerbsintegration von Personen mit Schutzstatus S mit rechtlichen Anpassungen weiter fördern. Geplant ist die Einführung einer Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung, die Schaffung eines Anspruchs auf Kantonswechsel für Erwerbstätige, die Umwandlung der Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie die Ausweitung der Teilnahmepflicht an beruflichen Ein- oder Wiedereingliederungsmassnahmen auf arbeitslose Personen mit Schutzstatus S. Dazu läuft derzeit die Vernehmlassung bis am 2. Juni 2025.

Der Bundesrat will zudem das Programm S in den bestehenden kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) verankern. Er hat das EJPD beauftragt, bis Ende November 2025 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Hoher durchschnittlicher Beschäftigungsgrad

Ende April 2025 betrug die durchschnittliche Erwerbstätigenquote aller Personen mit Schutzstatus S rund 32 Prozent. Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad lag bei 70 Prozent, was in vielen Fällen die Unabhängigkeit von der Sozialhilfe ermöglicht. Bei jenen Personen mit Schutzstatus S, die bereits seit 2022 in der Schweiz leben, liegt die Erwerbstätigenquote aktuell bei rund 38 Prozent.