Der Bundesrat entscheidet über Massnahmen im Bereich Zuwanderung in den Arbeitsmarkt
Bern, 25.06.2025 — Um das inländische Arbeitsmarktpotenzial noch besser auszuschöpfen, will der Bundesrat eine Meldepflicht an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung schaffen für Personen, die im Familiennachzug in die Schweiz einreisen. Damit will er die berufliche Integration fördern. Optimiert werden soll zudem die Bewilligungserteilung im Personalverleih, um unberechtigte Aufenthaltsansprüche und Sozialleistungsbezüge zu verhindern. Das hat der Bundesrat am 25. Juni 2025 im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» entschieden. Die beschlossenen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Staatssekretariats für Migration (SEM) betreffen das Handlungsfeld «Zuwanderung in den Arbeitsmarkt».
Neben der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit war der Familiennachzug 2024 der zweithäufigste Einwanderungsgrund. Rund die Hälfte davon betraf erwachsene Personen. Der Bundesrat will, dass dieses vorhandene Potenzial rascher erkannt wird, damit die erwachsenen Personen im Familiennachzug in der Schweiz eine Arbeit aufnehmen. Er schlägt deshalb eine gesetzliche Grundlage vor für eine verbindliche Meldung an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) von im Familiennachzug zugewanderten Personen.
Meldepflicht von Personen mit Beratungsbedarf bei der Berufsberatung
Die zuständigen kantonalen und kommunalen Stellen (beispielsweise Einwohnerdienste und Migrationsämter) sollen neben der Erhebung des Bildungshintergrunds insbesondere auch eine Meldung an die BSLB vornehmen müssen, wenn ein Beratungsbedarf besteht. Die BSLB sollen verpflichtet werden, die betroffenen Personen zum Gespräch einzuladen. Die Gespräche dienen dazu, Personen im Familiennachzug vertieft über Wege zur beruflichen Integration in der Schweiz zu informieren und damit das Arbeitsmarktpotenzial dieser Zielgruppe besser auszuschöpfen.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis Ende Januar 2026 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, um diese Meldepflicht gesetzlich zu verankern.
Restriktivere Erteilungspraxis von Kurz- und Aufenthaltsbewilligungen
Mit einer weiteren Massnahme will der Bundesrat künftig unberechtigte Aufenthaltsansprüche und Sozialleistungsbezüge von EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern verhindern, die in Personalverleih angestellt sind. Eine Umfrage bei den Kantonen hatte gezeigt, dass teilweise Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, obwohl es sich in der Regel um unterjährige Beschäftigungen handelt, bei denen eine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt werden müsste. Eine neue Bestimmung in der Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP; SR 142.203) soll sicherstellen, dass in diesen Fällen künftig kantonal einheitliche Regeln gelten.
Das EJPD wird bis Ende 2025 eine entsprechende Verordnungsanpassung ausarbeiten.