Bundesrat geht voran mit Stablecoins und Kryptos: Vernehmlassung eröffnet
Bern, 22.10.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Finanzinstitutsgesetzes eröffnet. Ziel der Vorlage ist es, die Rahmenbedingungen für die Marktentwicklung, die Standortattraktivität sowie die Integration innovativer Finanztechnologien in das bestehende Finanzsystem zu verbessern. Zugleich sollen damit verbundene Risiken bei der Finanzstabilität, der Integrität und des Anleger- und Kundenschutzes eingedämmt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Februar 2026.
Die neue Regulierung soll die Attraktivität des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz für innovative und technologiegetriebene Geschäftsmodelle erhöhen und auch in Zukunft eine gute Positionierung der Schweiz im Vergleich zu anderen wichtigen Finanzzentren sicherstellen. Mit der Vorlage setzt die Schweiz zudem internationale Standards um.
Die Schweiz zählt in den Bereichen Fintech und Blockchain, der Basistechnologie für Stablecoins und andere Kryptowährungen, zu den führenden Standorten. 2018 führte die Schweiz zur Förderung der Innovation im Finanzbereich die so genannte «Fintech-Bewilligung» ein. 2021 setzte sie als eines der ersten Länder der Welt gesetzliche Regelungen für die Blockchain-Technologie in Kraft. In einem Evaluationsbericht vom Dezember 2022 stellte der Bundesrat fest, dass gewisse Anpassungen nötig sind, um die Attraktivität des Schweizer Regulierungsrahmens weiter zu verbessern, und den Kundenschutz zu stärken. Ausserdem haben zahlreiche ausländische Rechtsordnungen in den letzten Jahren Stablecoins und Dienstleistungen mit Kryptowährungen einer Aufsicht unterstellt und es wurden entsprechende internationale Standards verabschiedet.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat zwei neue Bewilligungskategorien vor.
Zahlungsmittelinstitute: Diese neue Bewilligungskategorie löst die bestehende «Fintech-Bewilligung» ab, wobei punktuelle Änderungen zur Verbesserung der Attraktivität und des Kundenschutzes gemacht werden. So sollen die Kundengelder im Konkurs des Instituts absonderbar sein, also nicht in die Konkursmasse fallen. Ausserdem wird die bisherige Limite zur Entgegennahme von Kundengeldern in der Höhe von 100 Millionen Franken aufgehoben, was diesen Instituten die Möglichkeit bieten soll, zu wachsen und von Skaleneffekten zu profitieren. Zahlungsmittelinstitute dürfen eine besondere Art von Stablecoins ausgeben. Hierfür unterstehen sie besonderen Pflichten. Zudem werden die Geldwäscherei-Sorgfaltspflichten bei der Herausgabe von Stablecoins präzisiert. Stablecoins sind Kryptowährungen, die an den Wert von Vermögenswerten - meist an den US-Dollar, aber auch an den Schweizer Franken - gebunden und mit einem wertstabilisierenden Mechanismus versehen sind.
Krypto-Institute: Krypto-Institute erbringen unterschiedliche Dienstleistungen mit Kryptowährungen. Inhaltlich orientieren sich die neuen Bewilligungs- und Tätigkeitvoraussetzungen an denjenigen für Wertpapierhäuser, sind aber weniger umfassend ausgestaltet, da Krypto-Institute keine Dienstleistungen mit Finanzinstrumenten erbringen. Krypto-Institute und andere Institute, die Dienstleistungen mit Kryptowährungen erbringen, werden zudem gewisse Anforderungen zur Vermeidung von Interessekonflikten zu erfüllen haben.
Beilagen
Vernehmlassungsvorlage FINIG
Erläuternder Bericht FINIG
Vergleich FINIG zum geltenden Recht
Brief an Kantone Vernehmlassung FINIG
Brief an Organisationen Vernehmlassung FINIG
Adressatenliste Vernehmlassung FINIG
How to meet Swiss AML/CFT Goals in the context of a Stablecoin
Analyse der Ostschweizer Fachhochschule OST (in Englisch)